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Familiengerichtshilfe

Kurzbeschreibung

Die Unterstützungspflicht des Jugendamtes betrifft alle Maßnahmen des Familiengerichtes, die im Interesse des Kindes durchgeführt werden. Das Jugendamt hat dabei eine gleichberechtigte und eigenverantwortlich zu erfüllende sozialpädagogische Aufgabe. Es unterliegt dabei keinen gerichtlichen Weisungen. Es ist weder Erfüllungsgehilfe, noch Ermittlungsbehörde der Gerichte.

Das Jugendamt entscheidet in eigener Verantwortung über Form, Inhalt und Umfang der Beteiligung. Es bringt die sozialpädagogischen Gesichtspunkte in ein gerichtliches Verfahren ein und hat den Focus immer auf das Kind und dessen Wohlergehen gerichtet.

Die häufigste Beteiligung erfolgt in Fragen der Personensorge und des Umgangsrechtes bei Trennung und Scheidung. 


Rechtsgrundlagen

§ 50 SGB VIII


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr
oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung


An wen wenden

Frau Frings-Baranowski
Telefon: 0 23 23 / 16 - 33 28
Telefax: 0 23 23 / 16 - 46 25
asd-mitte@herne.de
Bereich Mitte, Zimmer 2.26


Herr Schüßler
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 69
Telefax: 0 23 23 / 16 - 30 72
asd-wanne-eickel@herne.de
Bereich Wanne / Eickel, Zimmer 4.76


Frau Kranemann
Telefon: 0 23 23 / 16 - 35 11
Telefax: 0 23 23 / 16 - 21 54
asd-sodingen@herne.de
Bereich Sodingen, Zimmer 2.06

Zuständige Einrichtung

Vorschläge