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Früherkennungsuntersuchungen - Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (UTeilnahmeDatVO)

Kurzbeschreibung

In Nordrhein Westfalen gilt seit 2008 die sogenannte UTeilnahmeDat-Verordnung.

Sie verpflichtet die Jugendämter bei versäumten Früherkennungsuntersuchungen (U5 – U9) Kontakt mit den Familien aufzunehmen.

Durch die regelmäßige Teilnahme an den U-Untersuchungen können Erkrankungen und Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden.

Damit möglichst alle Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, wurde die „Zentrale Stelle Gesunde Kindheit“ bei der Landeszentrale für Gesundheit (LZG) eingerichtet, welche die Datenmeldungen der Kinderärzte und des Einwohnermeldeamtes abgleicht und bei Versäumnissen für Herner Kinder das Familienbüro informiert.

Erhält das Familienbüro keine Mitteilung über eine erfolgte Untersuchung, nimmt das Familienbüro Kontakt zu den Familien auf.


Rechtsgrundlagen

UTeilnahmeDatVO des Landes NRW


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag, Mittwoch, Freitag von 10 bis 13 Uhr
Dienstag, Donnerstag von 14 bis 16 Uhr
oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Bitte bringen Sie Ihr Vorsorgeuntersuchungsheft mit. 


An wen wenden

Frau Schweppe-Ziffling
Telefon: 0 23 23 / 16 - 34 81
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 64
familienbuero@herne.de

Zuständige Einrichtung

Vorschläge