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Grenzbescheinigung

Kurzbeschreibung

Von einer Vermessungsstelle (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder Katasteramt) hauptsächlich für Beleihungszwecke ausgestellte Bescheinigung zum Nachweis darüber, auf welchem Flurstück das oder die Gebäude errichtet wurden und ob bei dem Bau Grenzüberschreitungen vorgekommen sind.


Rechtsgrundlagen

Vermessungs- und Katastergesetz NRW, Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache.


Voraussetzungen

Schriftlicher Antrag (Brief, Karte, Telefax) mit persönlicher Unterschrift.

Angaben über den Wert der baulichen Anlage(n).


Kosten

Die Gebühren werden nach der Vermessungsgebührenordnung NRW abgerechnet.

Zuständige Einrichtung

Vorschläge