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Grenzbescheinigung
Kurzbeschreibung
Von einer Vermessungsstelle (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder Katasteramt) hauptsächlich für Beleihungszwecke ausgestellte Bescheinigung zum Nachweis darüber, auf welchem Flurstück das oder die Gebäude errichtet wurden und ob bei dem Bau Grenzüberschreitungen vorgekommen sind.
Rechtsgrundlagen
Vermessungs- und Katastergesetz NRW, Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache.
Voraussetzungen
Schriftlicher Antrag (Brief, Karte, Telefax) mit persönlicher Unterschrift.
Angaben über den Wert der baulichen Anlage(n).
Kosten
Die Gebühren werden nach der Vermessungsgebührenordnung NRW abgerechnet.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 52/2 - Verwaltung
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-4638
- E-Mail:
- alexander.kurnik@herne.de
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- Telefon:
- 02323 16-4725
- E-Mail:
- uwe.awater@herne.de