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Identitätsbescheinigung für Flurstücke
Kurzbeschreibung
Im Laufe der Zeit können sich Flurstücke als Folge von Baumaßnahmen, Grunderwerb und so weiter und der damit verbundenen Vermessungen in ihrer Form und Bezeichnung im Liegenschaftskataster verändert haben. Hierdurch lassen sich zum Beispiel im Grundbuch eingetragene Rechte nicht mehr der aktuellen Situation zuordnen. Eine Identitätsbescheinigung stellt dann dar, welche aktuellen Flurstücke von diesem Recht betroffen sind.
Rechtsgrundlagen
Vermessungs- und Katastergesetz NRW, Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache.
Voraussetzungen
Schriftlicher Antrag (Brief, Karte, Telefax, E-Mail)
An wen wenden
Herr Uwe Awater
Telefon: 0 23 23 / 16 - 47 25
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 14
uwe.awater@herne.de
Raum B.209 (Block B)
Kosten
Die Gebühren werden nach der Vermessungsgebührenordnung NRW abgerechnet.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 52/2 - Verwaltung
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-4725
- E-Mail:
- uwe.awater@herne.de
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- Telefon:
- 02323 16-4638
- E-Mail:
- alexander.kurnik@herne.de