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Identitätsbescheinigung für Flurstücke

Kurzbeschreibung

Im Laufe der Zeit können sich Flurstücke als Folge von Baumaßnahmen, Grunderwerb und so weiter und der damit verbundenen Vermessungen in ihrer Form und Bezeichnung im Liegenschaftskataster verändert haben. Hierdurch lassen sich zum Beispiel im Grundbuch eingetragene Rechte nicht mehr der aktuellen Situation zuordnen. Eine Identitätsbescheinigung stellt dann dar, welche aktuellen Flurstücke von diesem Recht betroffen sind.


Rechtsgrundlagen

Vermessungs- und Katastergesetz NRW, Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache.


Voraussetzungen

Schriftlicher Antrag (Brief, Karte, Telefax, E-Mail)


An wen wenden

Herr Uwe Awater
Telefon: 0 23 23 / 16 - 47 25
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 14
uwe.awater@herne.de
Raum B.209 (Block B)


Kosten

Die Gebühren werden nach der Vermessungsgebührenordnung NRW abgerechnet.

Zuständige Einrichtung

Vorschläge