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Jugendschutz
Kurzbeschreibung
Schutz der Jugendlichen in der Öffentlichkeit
Rechtsgrundlagen
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr
Voraussetzungen
Der oder die Jugendliche muss in der Öffentlichkeit beeinträchtigt sein. Eingriffe in den privaten Bereich sind nicht möglich.
An wen wenden
Thorsten Nagel
Telefon: 0 23 25 / 37 55 91
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 42/3 - Jugendförderung
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- Hauptstraße 241
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
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