Suche
Jugendschutz (Ordnungsbehörde)
Kurzbeschreibung
Der Jugendschutz ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe in der Jugendförderung. Der Jugendschützer wirkt in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt bei der Einhaltung des Kinder —und Jugendschutzgesetzes im Stadtgebiet mit. Schwerpunkt des Jugendschutzes in der Jugendförderung ist der erzieherische Jugendschutz. Es gibt unterschiedliche Präventionsprojekte zu folgenden Themen, die in den einzelnen Herner Stadtbezirken stattfinden:
- Aids-Projekt
- Alkohol-Prävention
- Internetnutzung
- soziale Netzwerke
- Rechtsextremismus
Der Jugendschützer informiert auch Geschäftsinhaber und Eltern über gesetzliche Bestimmungen des Kinder- und Jugendschutzes. Des Weiteren erteilt er Genehmigungen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutzgesetz.
Falls Sie nähere Informationen zum Jugendschutz wünschen, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Ansprechperson.
An wen wenden
Herr Lars Dorobeck
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 53
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
ordnungsamt@herne.de
Zimmer 2.28
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 44/1 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
-
- Berliner Platz 9
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
- Adresszusatz:
Herne-Mitte
-
- Telefon:
02323 16-1632 - Fax:
02323 161233-9279 - E-Mail:
ordnungsamt@herne.de
- Telefon:
-