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Kommunaler Ordnungsdienst
Kurzbeschreibung
Präsenzdienste durch Mitarbeitende in Dienstbekleidung im gesamten Stadtgebiet. Gemeinsame Streifendienste mit der Polizei im Rahmen der ordnungspartnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Verhinderung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten insbesondere Verstöße gegen nachfolgende Bestimmungen:
- Herner Ortsrecht (OBV)
- Gewerberecht
- Straßenverkehrsrecht
- Tierschutzrecht
- Landeshundegesetz
- Jugendschutzgesetz
- Immissionsschutzrecht
Erteilung mündlicher Verwarnungen. Erhebung von Verwarngeldern. Erfassung von Verstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs. Personalienfeststellungen. Aussprechen von Platzverweisen.
Beschreibung
Seit 1999 zeigt der KOD Präsenz im Stadtgebiet Herne. Er hat sich als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger etabliert, steigert das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im Stadtgebiet und reagiert unmittelbar auf festgestellte Rechtsverstöße.
"Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung" sind im Stadtgebiet Herne untrennbar mit dem Einsatz des KOD verbunden.
Weiterführende Informationen
Die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes sind seit August 2023 mit Bodycams ausgestattet. Zum Artikel
Hinweise und Besonderheiten
Der Arbeitseinsatz der Mitarbeitenden erfolgt in den Monaten
- Juni bis August in der Zeit von 7 bis 23 Uhr,
- April und Mai in der Zeit von 7 bis 22 Uhr,
- September bis März in der Zeit von 7 bis 21 Uhr.
An wen wenden
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 44/3 - Ordnungs- und Außendienste
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- Südstraße 8
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-4365 - Fax:
02323 161233-9279 - E-Mail:
ordnungsamt@herne.de
- Telefon:
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