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Kommunaler Ordnungsdienst

Kurzbeschreibung

Präsenzdienste durch Mitarbeitende in Dienstbekleidung im gesamten Stadtgebiet. Gemeinsame Streifendienste mit der Polizei im Rahmen der ordnungspartnerschaftlichen Zusammenarbeit.

Verhinderung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten insbesondere Verstöße gegen nachfolgende Bestimmungen:

  • Herner Ortsrecht (OBV)
  • Gewerberecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Tierschutzrecht
  • Landeshundegesetz
  • Jugendschutzgesetz
  • Immissionsschutzrecht

Erteilung mündlicher Verwarnungen. Erhebung von Verwarngeldern. Erfassung von Verstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs. Personalienfeststellungen. Aussprechen von Platzverweisen.

Beschreibung

Seit 1999 zeigt der KOD Präsenz im Stadtgebiet Herne. Er hat sich als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger etabliert, steigert das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im Stadtgebiet und reagiert unmittelbar auf festgestellte Rechtsverstöße.

"Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung" sind im Stadtgebiet Herne untrennbar mit dem Einsatz des KOD verbunden.


Weiterführende Informationen

Die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes sind seit August 2023 mit Bodycams ausgestattet. Zum Artikel


Hinweise und Besonderheiten

Der Arbeitseinsatz der Mitarbeitenden erfolgt in den Monaten

  • Juni bis August in der Zeit von 7 bis 23 Uhr,
  • April und Mai in der Zeit von 7 bis 22 Uhr,
  • September bis März in der Zeit von 7 bis 21 Uhr.  

 


An wen wenden

Leitstelle Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)
Telefon: 0 23 23 / 16 - 4331 oder 0 23 23 / 16 - 4332
Telefax: 0 23 23 / 16 - 10 44
 
Südstr. 8
44625 Herne
Zimmer 2.14

Zuständige Einrichtungen

Vorschläge