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Mahnung und Erinnerung
Kurzbeschreibung
Wenn Zahlungen nicht pünktlich entrichtet werden, verschickt die Zahlungsabwicklung bei rückständigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Elternbeiträgen für Kindergärten et cetera) und bestimmten privatrechtlichen Forderungen (zum Beispiel Mieten, Theaterabo et cetera) eine Mahnung. Dies geschieht wegen des Massengeschäftes vollautomatisch: Der Computer veranlasst eine Mahnung, wenn das Kassenprogramm feststellt, dass das jeweilige Kassenkonto am Fälligkeitstermin nicht ausgeglichen ist.
Der Name der Ansprechperson und die Telefonverbindung sind aus der Mahnung ersichtlich. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die zuständige Ansprechperson.
Bei den übrigen privatrechtlichen Forderungen der Stadt (zum Beispiel Schadenersatz) verhält sich die Zahlungsabwicklung wie ein privatrechtlicher Gläubiger: Falls nach schriftlicher Erinnerung nicht gezahlt wird, folgt die Beantragung eines Mahnbescheides beim Amtsgericht Hagen.
In diesem Zusammenhang wird zur Vermeidung unnötiger Mahnungen auf das Lastschrifteinzugsverfahren hingewiesen. Ein entsprechender Vordruck kann unter dem Stichwort "Lastschrifteinzug" heruntergeladen werden.
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
An wen wenden
Hotline
Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 25
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 08
zahlungsabwicklung@herne.de
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 25 - Steuern und Zahlungsabwicklung
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- Freiligrathstraße 12
- 44623 Herne
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- Telefon:
02323 16-2582 - Fax:
02323 16-12339216 - E-Mail:
steueramt@herne.de
- Telefon:
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