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Mietspiegel

Kurzbeschreibung

 

Der Mietspiegel 2023 ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist (§ 558 c BGB).

Federführend bei der Erstellung des Mietspiegels in Herne ist der Fachbereich Kataster und Geoinformation.

Der Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern soll den Mietvertragsparteien den Überblick über die Mietentgelte erleichtern und zur Versachlichung bei der eigenverantwortlichen Vereinbarung von Mieten beitragen.

Die im Mietspiegel angegebene Tabelle stellt eine „Übersicht über die üblichen Entgelte“ im Sinne des BGB dar und enthält Mietwerte je Quadratmeter Wohnfläche und Monat, gestaffelt nach Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit (Baujahr), Größe und Ausstattung der Wohnungen.

Der Mietspiegel wird im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst beziehungsweise er wird seitens der Herausgeber mindestens alle vier Jahre neu erstellt.

Die gedruckte Ausgabe erhalten Sie kostenlos in der Katasterauskunft des Fachbereichs Kataster und Geoinformation. Auskünfte zum Mietspiegel erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.


Rechtsgrundlagen

BGB, II. Berechnungsverordnung


Weitere Informationen

Es können telefonisch Auskünfte daraus erteilt werden. 


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache.


An wen wenden

Herr Rainer Rehfeld
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 09
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 27
rainer.rehfeld@herne.de
Raum B.210 (Block B)

Zuständige Einrichtung

Vorschläge