BIS: Suche und Detail

Einbau von Ersatzbaustoffen

Kurzbeschreibung

Am 01.08.2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten, in der die Anforderungen an die Herstellung, den Untersuchungen und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) bundesweit einheitlich geregelt werden.

Der Materialeinbau hat vollumfänglich den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung zu entsprechen.

Für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe besteht ab einem Einbauvolumen von 250 m³ eine Anzeigepflicht vier Wochen vor Beginn des Einbaus. Die Anzeige ist über die online-Formulare (Straßenbauweisen oder Bahnbauweisen) ab dem 01.08.2023 bei der Stadt Herne einzureichen. Der Verbleib von Ersatzbaustoffen, die keiner Anzeigepflicht unterliegen, muss laut § 25 der Ersatzbaustoffverordnung dokumentiert werden.

Der Einbau von Recycling-Baustoffen der Klassen 1 und 2 (RC-1, RC-2) darf ohne Anzeige in den jeweils zulässigen Einbauweisen erfolgen. Die Einbauweisen sind zwingend einzuhalten.

Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist nur noch in Ausnahmefällen erforderlich. Diese sind in der Ersatzbaustoffverordnung aufgeführt. 


Rechtsgrundlagen

Ersatzbaustoffverordnung (EBV)


Weiterführende Informationen

Informationen zu der Ersatzbaustoffverordnung sowie die Musterformulare für das Deckblatt der Dokumentation und für die Anzeige für die Verwendung von Ersatzbaustoffen (gemäß Anlage 8 der EBV) sind auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt NRW über den untenstehenden Link zu finden.

https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-ressourcenschutz/abfall-und-kreislaufwirtschaft/gewerbeabfall


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr

Vorsprache nicht erforderlich.


An wen wenden

Frau Annika Brösing
Telefon: 0 23 23 / 16 - 25 96
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 21
E-Mail:
annika.broesing@herne.de 

Stadt Herne
Fachbereich Umwelt und Stadtplanung
Langekampstraße 36
44652 Herne
Service-Hotline: 0 23 23 / 16 - 16 18
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 53
E-Mail:
fb-umweltundstadtplanung@herne.de

Zuständige Einrichtungen

Vorschläge