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Vermessungsunterlagen (Antrag)

Kurzbeschreibung

Vermessungsunterlagen sind alle im Kataster archivierten, flurstücksbezogenen Unterlagen, die benötigt werden, um eine Vermessung durchzuführen. Die Bereitstellung ist in analoger als auch digitaler Form möglich. Zusätzlich können berechtigte Vermesser Unterlagen per Online-Zugriff abfragen (spezielle Einrichtung erforderlich).


Rechtsgrundlagen

Vermessungs- und Katastergesetz NRW, Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache oder per Online-Zugriff.


Voraussetzungen

Schriftlicher Antrag (Brief, Karte, Telefax) mit persönlicher Unterschrift oder persönliche Vorsprache.


An wen wenden

Herr Uwe Awater
Telefon: 0 23 23 / 16 - 47 25
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 14
uwe.awater@herne.de
Raum B.209 (Block B)

Frau Karina Schaffert
Telefon: 0 23 23 / 16 - 36 85
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 14
karina.schaffert@herne.de
Raum B.101 (Block B)


Kosten

Die Gebühren werden nach der Vermessungsgebührenordnung NRW abgerechnet.

Zuständige Einrichtung

Vorschläge