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Wassergefährdende Stoffe (Genehmigung für den Umgang)
Kurzbeschreibung
Bau und Betrieb von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen (privat und gewerblich).
Bau und Betrieb von Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen (gewerblich).
Rechtsgrundlagen
§ 62 und § 63 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV vom 18.04.2017)
Weiterführende Informationen
Wesentliche Punkte zur Bestimmung der Anforderungen an LAU-Anlagen (Lagern, Abfüllen, Umschlagen) und HBV-Anlagen (Herstellen, Behandeln, Verwenden) sind folgende:
- Stoff-Wassergefährdungsklasse (WGK Umweltbundesamt)
- Lagermenge, Menge in der Verwendung
- Art der Verwendung, Art des Behälters/Gebindes oder der Verpackung
Hinweise und Besonderheiten
Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Terminvereinbarung wird empfohlen
Voraussetzungen
- Einreichung vollständiger Planunterlagen
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung
- Angaben zum Stoff (Sicherheitsdatenblatt) und verwendeter bzw. gelagerter Menge
- Art der Lagerung/Verwendung
- Sachverständigen-Pflicht beziehungsweise Fachbetriebs-Pflicht
An wen wenden
Herr Alexander Wüstenfeld
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 54
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 21
E-Mail: alexander.wuestenfeld@herne.de
Frau Gamze Özkan
Telefon: 0 23 23 / 16 - 30 61
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 21
E-Mail: gamze.oezkan@herne.de
Kosten
Gemäß Gebührengesetz für das Land NRW in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 51/5 - Untere Wasser-, Hafen- und Bodenschutzbehörde
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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