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Wassergefährdende Stoffe (Genehmigung für den Umgang)

Kurzbeschreibung

Bau und Betrieb von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen (privat und gewerblich).

Bau und Betrieb von Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen (gewerblich). 


Rechtsgrundlagen

§ 62 und § 63 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV vom 18.04.2017)


Weiterführende Informationen

Wesentliche Punkte zur Bestimmung der Anforderungen an LAU-Anlagen (Lagern, Abfüllen, Umschlagen) und HBV-Anlagen (Herstellen, Behandeln, Verwenden) sind folgende:

  • Stoff-Wassergefährdungsklasse (WGK  Umweltbundesamt)
  • Lagermenge, Menge in der Verwendung
  • Art der Verwendung, Art des Behälters/Gebindes oder der Verpackung

Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr

Terminvereinbarung wird empfohlen


Voraussetzungen

  • Einreichung vollständiger Planunterlagen
  • Baubeschreibung
  • Betriebsbeschreibung
  • Angaben zum Stoff (Sicherheitsdatenblatt) und verwendeter bzw. gelagerter Menge
  • Art der Lagerung/Verwendung
  • Sachverständigen-Pflicht beziehungsweise Fachbetriebs-Pflicht

An wen wenden

Herr Alexander Wüstenfeld
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 54
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 21
E-Mail: alexander.wuestenfeld@herne.de

Frau Gamze Özkan
Telefon: 0 23 23 / 16 - 30 61
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 21
E-Mail: gamze.oezkan@herne.de

 


Kosten

Gemäß Gebührengesetz für das Land NRW in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung

Zuständige Einrichtungen

Vorschläge