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Schwerbehinderung Antrag - Ausgabe und Abgabe
Kurzbeschreibung
Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertengesetz
Beschreibung
Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das Referat Soziales, Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten des (Versorgungsamtes) Sozialamtes bei der Stadt Gelsenkirchen feststellen lassen. Sie benötigen ein Formular, wenn Sie einen Schwerbehinderten-Antrag stellen wollen (Erstantrag). Das gleiche Formular können sie auch nutzen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat (Änderungsantrag).
Was ist eine Behinderung?
Menschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können.
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Erforderliche Unterlagen
Es ist lediglich eine Abholung bzw. Abgabe des Antrages bei den Einwohner- und Bürgerämtern der Stadt Herne möglich. Es kann weder eine Auskunftserteilung noch ein Stand zur Bearbeitung gegeben werden.
Amt/Fachbereich
Zuständig ist das (Versorgungsamt) Sozialamt der Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales 50/6, Vattmannstrasse 2-8, 45879 Gelsenkirchen.
Verfahrensablauf
Die Ausgabe und Abgabe von Anträgen kann in den Einwohner- und Bürgerämtern zu den Öffnungszeiten gegen eine Wartemarke erfolgen. Bitte ziehen Sie selber diese an dem Wartemarkendrucker und warten Sie an der Theke / in Wanne bitte vor dem Zimmer 6a.
Den Antrag finden Sie auch online:
Bezirksregierung Münster - elektronischer Schwerbehindertenantrag (nrw.de)
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne
-
- Friedrich-Ebert-Platz 5
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
-
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne
-
- Rathausstraße 6
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
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