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Fachbereich 42 - Kinder-Jugend-Familie

Beschreibung

Die Aufgaben des Jugendamtes (§ 69 Absatz 3 des 8. Sozialgesetzbuches - SGB VIII]) nimmt in Herne der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie wahr.

Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie berät und unterstützt Eltern, Erziehungsberechtigte, Kinder, Jugendliche, junge Volljährige sowie fachlich Interessierte bei Fragen zur Erziehung, Betreuung und Bildung von jungen Menschen oder bei Trennung und Scheidung der Eltern-teile. Dabei setzt der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.

Das Aufgabenspektrum (§ 2 SGB VIII) reicht von finanziellen Förderungen der Familien, über die Bereitstellung einer qualitätsvollen Kinderbetreuung, die Erziehungsberatung und -hilfen, den Kindesschutz bis hin zur Förderung von jungen Menschen und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt in Herne. Gleichzeitig bietet der Fachbereich auch Angebote zur Freizeitgestaltung und Bildung von Eltern und deren Kinder.

Der Aufbau und die Aufgaben dieser Kreis- oder Stadtjugendämter sind bundesweit im Kinder und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Das Jugendamt besteht nach § 70 SGB VIII aus zwei Teilen, dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung.

Der Jugendhilfeausschuss – in Herne „Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie“ genannt - hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Ihm gehören Mitglieder des Kreistages beziehungsweise Stadtrats, in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger an sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden.

Die Verwaltung des Jugendamts setzt die Beschlüsse des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie um und nimmt die oben beschriebenen Aufgaben wahr. Sie bietet Hilfen nach dem SGB VIII an oder vermittelt diese.

Zu den Aufgaben zählen:

 

  • Adoptions- und Pflegekinderwesen
  • Beistandschaften für Minderjährige
  • Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Eltern, Familienberatung
  • Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ("8b-Beratung"
  • Beratung zur Elternzeit
  • Betreuung von Erwachsenen
  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die nicht im elterlichen Haushalt leben können
  • Betrieb und Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder
  • Beurkundung und Führung des Sorgeregisters
  • Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und von Kindertagespflege
  • Elterngeld
  • Erziehungsberatung und Familienberatung
  • Familienbildung
  • Festsetzung und Geltendmachung von Kindesunterhalt
  • Früherkennungsuntersuchungen
  • Hilfe und Unersttzung für Schwangere und für Mütter nach der Geburt ihres Kindes / ihrer Kinder
  • Internationale Jugendbegegnungen
  • Jugendhilfe im Strafverfahren
  • Jugendschutz, Jugendbildungsangebote, Ferien- und Freizeitangebote
  • Koordination von Familien in Familienzentren
  • Schulberatung
  • Schulsozialarbeit
  • Sozialer Beratungsdienst
  • Tagesbetreuung von Kindern
  • Trennungs- und Scheidungsberatung für Mütter und Väter
  • Unterhaltsvorschuss
  • Vaterschaftsfeststellung
  • Verfahrenslotsen*Innen
  • Vermittlung und Bewilligung von Tagespflege
  • Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
  • Willkommensbesuch von Neugeborenen
  • Wirtschaftliche Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII

Anschrift

  • Fachbereich 42 - Kinder-Jugend-Familie
  • WEZ
  • Hauptstraße 241
  • 44649 Herne
  • Postfach 10 18 20


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Montag 08:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Dies sind allgemeine Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie die besonderen Öffnungszeiten der einzelnen Abteilungen und Aufgabenbereiche.


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