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Abteilung 24/2 - Ausländerbehörde
Kurzbezeichnung
24/2
Aktuelles
Serviceleistungen:
Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde bietet nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 – 44 99 oder per e-mail folgende Dienstleistungen im Rahmen des Publikumsverkehrs an:
1. Aufnahme biometrischer Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) sowie Visumangelegenheiten:
Terminvereinbarung Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: auslaenderamt@herne.de
2. Aushändigung elektronischer Aufenthaltstitel (eAT):
Terminvereinbarung Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
E-Mail: infothek-abh@herne.de
3. Abgabe von Verpflichtungserklärungen:
Terminvereinbarung Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: publikumssachbearbeitung-abh@herne.de
4. Asyl- und Duldungsangelegenheiten
Terminvereinbarung Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: asylangelegenheiten@herne.de
5. Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten:
Terminvereinbarung Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: einbuergerung@herne.de
6. Sonstige Anliegen, die der persönlichen Klärung in der Ausländerbehörde bedürfen:
Terminvereinbarung Montag bis Donnerstag von 8 bis 10 Uhr und von 14:30 bis 15:30 Uhr
E-Mail: auslaenderamt@herne.de
Nach Anrufannahme wählen Sie bitte über die Tastatur Ihres Telefons eine der oben aufgeführten Ziffern, die Ihrem Anliegen entspricht. Sie werden dann umgehend zum/zur jeweils zuständigen Mitarbeiter*in weitergeleitet.
Sie sollten einen Zettel und Stift bereithalten!
Wichtiger Hinweis:
Da der Wartebereich in der Ausländerbehörde nur eine begrenzte Besucherzahl zulässt, ist eine zeitnahe Terminvergabe je nach Nachfrage eventuell nicht möglich. Es wird daher geraten, soweit möglich, auf Besuche zu verzichten und Anliegen und Anträge bevorzugt auf dem Postweg oder als PDF-Anhang per E-Mail an eine der oben angeführten e-mail-Adressen zu übersenden.
Zur Wahrung Ihrer Aufenthaltsrechte (Fiktionswirkung) ist der hier hinterlegte Antrag ausgefüllt und unterschrieben der Ausländerbehörde vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels zuzuleiten – es sei denn, Sie haben bereits einen entsprechenden Antrag gestellt.
Zum Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis.
Beschreibung
Vielfältig sind die Motive der Menschen, die in unser Land einreisen und sich hier für eine längere Zeit oder für immer niederlassen: eine attraktive Arbeitsstelle, die Suche nach politischem Asyl, Familienzusammenführung. Etwa 20.000 ausländische Bürger leben in Herne. Viele haben sich schon im Amt für Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen einbürgern lassen. Einbürgerungswillige müssen sich mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, sie dürfen nicht gravierend vorbestraft sein, müssen ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten, sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, die Aufgabe / Entfernung der bisherigen Staatsbürgerschaft herbeiführen, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen.
Wer aus der Welt nach Herne kommt, muss sich mit diesem Amt in Verbindung setzen. Hier erhält man - wenn die Voraussetzungen vorliegen - Aufenthaltserlaubnisse oder Niederlassungserlaubnisse. Aber auch für negative Maßnahmen wie Ausweisungsverfügungen und Abschiebungen ist dieses Amt zuständig. Weiter werden hier Anträge auf Einbürgerung entgegengenommen und bearbeitet.
Bitte teilen Sie bei einer persönlichen Vorsprache in der Ausländerbehörde Ihr Anliegen zuerst den Mitarbeitern der zentralen Information mit. Dort wird Ihnen der weitere Verfahrensablauf erklärt.
Anschrift
- Abteilung 24/2 - Ausländerbehörde
- Shamrocking Haus 4
- Shamrockring 1
- 44623 Herne
-
Adresszusatz:
Haus 4
Kontakt
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Telefon: 02323 16-4499
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Fax: 02323 16-4569
-
E-Mail: auslaenderamt@herne.de
Servicezeiten
Wochentag | Servicezeitraum 1 | Servicezeitraum 2 |
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Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 13:30 bis 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 13:30 bis 15:30 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr | 13:30 bis 15:30 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Wichtiger Hinweis: Die Abholung elektronischer Aufenthaltstitel bzw. Reiseausweise ist aus organisatorischen Gründen nur noch zu folgenden Zeiten möglich: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr Die Aufnahme von Verpflichtungserklärungen ist nur zu folgenden Zeiten möglich: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstleistungen der Einrichtung
Diese Einrichtung gehört zu
Zuständige Kontaktperson
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- Telefon:
- 02323 16-4499
- E-Mail:
- publikumssachbearbeitung-abh@herne.de