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Abteilung 24/2 - Ausländerbehörde

Kurzbezeichnung

24/2

Aktuelles

Serviceleistungen:
Ausländerbehörde

 

Die Ausländerbehörde bietet nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 – 44 99 oder per e-mail folgende Dienstleistungen im Rahmen des Publikumsverkehrs an:

 

1. Aufnahme biometrischer Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) sowie Visumangelegenheiten:
Terminvereinbarung Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: auslaenderamt@herne.de

 

2. Aushändigung elektronischer Aufenthaltstitel (eAT):
Terminvereinbarung Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
E-Mail: infothek-abh@herne.de

 

3. Abgabe von Verpflichtungserklärungen:
Terminvereinbarung Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: publikumssachbearbeitung-abh@herne.de

 

4. Asyl- und Duldungsangelegenheiten
Terminvereinbarung Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: asylangelegenheiten@herne.de

 

5. Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten:
Terminvereinbarung Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: einbuergerung@herne.de

 

6. Sonstige Anliegen, die der persönlichen Klärung in der Ausländerbehörde bedürfen:
Terminvereinbarung Montag bis Donnerstag von 8 bis 10 Uhr und von 14:30 bis 15:30 Uhr
E-Mail: auslaenderamt@herne.de

 

Nach Anrufannahme wählen Sie bitte über die Tastatur Ihres Telefons eine der oben aufgeführten Ziffern, die Ihrem Anliegen entspricht. Sie werden dann umgehend zum/zur jeweils zuständigen Mitarbeiter*in weitergeleitet.
Sie sollten einen Zettel und Stift bereithalten!

Wichtiger Hinweis:
Da der Wartebereich in der Ausländerbehörde nur eine begrenzte Besucherzahl zulässt, ist eine zeitnahe Terminvergabe je nach Nachfrage eventuell nicht möglich. Es wird daher geraten, soweit möglich, auf Besuche zu verzichten und Anliegen und Anträge bevorzugt auf dem Postweg oder als PDF-Anhang per E-Mail an eine der oben angeführten e-mail-Adressen zu übersenden.
Zur Wahrung Ihrer Aufenthaltsrechte (Fiktionswirkung) ist der hier hinterlegte Antrag ausgefüllt und unterschrieben der Ausländerbehörde vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels zuzuleiten – es sei denn, Sie haben bereits einen entsprechenden Antrag gestellt.
Zum Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis.

Beschreibung

Vielfältig sind die Motive der Menschen, die in unser Land einreisen und sich hier für eine längere Zeit oder für immer niederlassen: eine attraktive Arbeitsstelle, die Suche nach politischem Asyl, Familienzusammenführung. Etwa 20.000 ausländische Bürger leben in Herne. Viele haben sich schon im Amt für Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen einbürgern lassen. Einbürgerungswillige müssen sich mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, sie dürfen nicht gravierend vorbestraft sein, müssen ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten, sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, die Aufgabe / Entfernung der bisherigen Staatsbürgerschaft herbeiführen, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen.

Wer aus der Welt nach Herne kommt, muss sich mit diesem Amt in Verbindung setzen. Hier erhält man - wenn die Voraussetzungen vorliegen - Aufenthaltserlaubnisse oder Niederlassungserlaubnisse. Aber auch für negative Maßnahmen wie Ausweisungsverfügungen und Abschiebungen ist dieses Amt zuständig. Weiter werden hier Anträge auf Einbürgerung entgegengenommen und bearbeitet.

Bitte teilen Sie bei einer persönlichen Vorsprache in der Ausländerbehörde Ihr Anliegen zuerst den Mitarbeitern der zentralen Information mit. Dort wird Ihnen der weitere Verfahrensablauf erklärt.

Anschrift

  • Abteilung 24/2 - Ausländerbehörde
  • Shamrocking Haus 4
  • Shamrockring 1
  • 44623 Herne
  • Adresszusatz:
    Haus 4


Kontakt


Servicezeiten

Wochentag Servicezeitraum 1 Servicezeitraum 2
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis: Die Abholung elektronischer Aufenthaltstitel bzw. Reiseausweise ist aus organisatorischen Gründen nur noch zu folgenden Zeiten möglich: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr Die Aufnahme von Verpflichtungserklärungen ist nur zu folgenden Zeiten möglich: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr


Dienstleistungen der Einrichtung


Diese Einrichtung gehört zu

Fachbereich 24 - Bürgerdienste

Zuständige Kontaktperson

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