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Abteilung 51/2 - Verbindliche Bauleitplanung
Beschreibung
Durch Bebauungspläne wird die - meist bauliche - Nutzung von Grundstücken in Teilbereichen der Stadt rechtsverbindlich festgesetzt, indem insbesondere die Art (zum Beispiel Wohnhaus- oder gewerbliche Bebauung) und das zulässige Maß der Bebauung (zum Beispiel Anteil der überbaubaren Fläche und Geschosszahl) bestimmt werden. Dies schließt jedoch im Umkehrschluss nicht aus, dass auf Grundstücken im übrigen Stadtgebiet nach planungsrechtlichen Vorgaben ebenfalls gebaut werden kann.
Gesetzliche Grundlagen der Bebauungspläne sind das Baugesetzbuch , die Baunutzungsverordnung und die Planzeichenverordnung . Für die Genehmigung von konkreten Bauvorhaben sind darüber hinaus insbesondere die Regelungen der Landesbauordnung zu beachten.
Anschrift
- Abteilung 51/2 - Verbindliche Bauleitplanung
- Technisches Rathaus
- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
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Postfach 10 18 20
Kontakt
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Telefon: 02323 16-1618
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Fax: 02323 16-12339253