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Abteilung 51/1 - Generelle Planung und Wohnraumförderung

Beschreibung

Die soziale Wohnraumförderung trägt dazu bei, das Angebot attraktiver Wohnungen mit zeitgemäßen Standards zu bezahlbaren Preisen zu schaffen und zu sichern. Ziel ist es Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können. Darüber hinaus wird bestehender Wohnraum an die Erfordernisse des demographischen Wandels angepasst und energetisch nachgerüstet. Die städtebauliche Funktion von Wohnquartieren soll erhalten und gestärkt werden.

Ihre historischen Wurzeln hat die Wohnraumförderung in der Zeit der Weimarer Republik. Als „Neues Bauen“ wurden in den 1920er-Jahren in vielen deutschen Städten neue Wohn- und Bauformen von bekannten Architekten wie Bruno Taut, Hans Scharoun oder Walter Gropius gebaut. Aus dieser Tradition entstand in der Bundesrepublik nach dem zweiten Weltkrieg der soziale Wohnungsbau, der mit der Föderalismusreform von 2006 als „soziale Wohnraumförderung“ auf die Länder übertragen wurde.

Durch zinsvergünstigte Darlehen und Tilgungsnachlässe fördert das Land über die NRW.Bank und mit Unterstützung durch Bundesmittel, Maßnahmen des Mietwohnungsbaus, der Modernisierung und der Eigentumsbildung. Die Stadt ist als Bewilligungsbehörde Ihr Ansprechpartner vor Ort.

Anschrift

  • Abteilung 51/1 - Generelle Planung und Wohnraumförderung
  • Technisches Rathaus
  • Langekampstraße 36
  • 44652 Herne
  • Postfach 10 18 20

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