BIS: Suche und Detail

Abteilung 51/3 - Stadterneuerung

Beschreibung

Die Stadterneuerung widmet sich Teilbereichen der Stadt, die von besonderen städtebaulichen Mängeln, ungleichen Entwicklungen oder Funktionsverlusten geprägt sind. Zur Verbesserung der Situation stehen Förderprogramme für räumlich klar abgegrenzte Bereiche zur Verfügung, in denen eine "Selbstheilung über den Markt" nicht erkennbar und nicht zu erwarten ist. Diese Gebiete können durch eine Sanierungssatzung förmlich als Sanierungsgebiete festgesetzt werden. Finanziert werden die einzelnen Maßnahmen in der Regel von Bund, Land und Kommune, zum Teil auch von der EU.

Förderprogramme
Die gesetzliche Grundlage der Stadterneuerung ist 1971 mit dem Städtebauförderungsgesetz geschaffen worden. Mit diesem Gesetz und der Bereitstellung von Fördermitteln wurden die Städte in die Lage versetzt, auf die städtebaulichen Aufgaben, die der durchgreifende soziale, wirtschaftliche und technologische Wandel mit sich brachte, zu reagieren. Die Vorschriften des Städtebauförderungsgesetzes sind 1983 in das Baugesetzbuch übernommen worden.

Als Reaktion auf die sich wandelnden sozialen Problemstellungen in einzelnen Stadtquartieren wurde von der Landesregierung NRW 1993 das Landesprogramm "Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf" im Sinne einer Erweiterung der klassischen Förderprogramme beschlossen. Die Bundesregierung hat 1999 das Programm “Soziale Stadt” mit gleicher Zielsetzung ins Leben gerufen.
Als weitere Schwerpunktsetzung wurde im Jahr 2004 das Programm "Stadtumbau West" aufgelegt, das auf Veränderungen der demografischen Rahmenbedingungen reagiert und eine stärkere finanzielle Beteiligung Privater am Umbauprozess vorsieht.

Seit dem Jahr 2008 ist zusätzlich das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" eingeführt, mit dem den in vielen Kommunen zu beobachtenden Funktionsverlust der "zentralen Versorgungsbereiche" entgegen gewirkt werden soll. Das Programm dient der Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung zentraler innerörtlicher Versorgungsbereiche als Standorte für Wirtschaft und Verkehr sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben.

Fördergebiete
Die Stadt Herne hat in der Vergangenheit zahlreiche Gebiete als Sanierungsgebiete festgesetzt. Von 1971 bis heute sind circa 170 Millionen Euro Fördermittel in circa 20 Gebiete geflossen. Die letzten abgeschlossenen Gebiete sind das Soziale Stadt Gebiet "Bickern/Unser Fritz" (2002 bis 2012) und das Stadtumbaugebiet "Wanne-Mitte " (2006 bis 2014).
Seit dem Jahr 2012 / 2013 befindet sich das Gebiet Stadtumbau Herne-Mitte in der Förderphase und seit dem Jahr 2016 das Gebiet Soziale Stadt Wanne-Süd .

Anschrift

  • Abteilung 51/3 - Stadterneuerung
  • Technisches Rathaus
  • Langekampstraße 36
  • 44652 Herne
  • Postfach 10 18 20


Servicezeiten

Nur nach besonderer Vereinbarung.


Dienstleistungen der Einrichtung


Diese Einrichtung gehört zu

Fachbereich 51 - Umwelt und Stadtplanung

Zuständige Kontaktpersonen

Vorschläge