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Hundesteuer

Beschreibung

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet zu persönlichen Zwecken.

Die An- bzw. Abmeldung Ihres Hundes kann beim Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung, Abteilung Steuern erfolgen

  • als Online-Dienstleistung auf dieser Seite,
  • telefonisch unter 02323/16-4529 oder 
  • per Telefax an 02323/1612339220.

 

Sie können Ihren Hund persönlich in folgender Dienststelle anmelden oder abmelden:

  • Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung, Abteilung Steuern, Zimmer 612, Freiligrathstraße 12, 44623 Herne

 


Rechtsgrundlagen

Hundesteuersatzung der Stadt Herne, Landeshundegesetz (LHundG NRW)


Erforderliche Unterlagen

Bei Abmeldung: Tierarztbescheinigung, Kaufvertrag, Abnahmevertrag usw.


Amt/Fachbereich

FB 25


Kosten

Die Hundesteuer beträgt ab dem 1. Januar 2018 jährlich, wenn von einem Hundehalter / einer Hundehalterin oder von mehreren Personen gemeinsam

  • ein Hund gehalten wird 152 Euro
  • zwei Hunde gehalten werden 188 Euro je Hund
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden 206 Euro je Hund
  • ein gefährlicher Hund oder ein Hund bestimmter Rasse gehalten wird 250 Euro
  • zwei oder mehr gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen gehalten werden 310 Euro je Hund

 

Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen die Gefährlichkeit nach § 3 Absatz 3 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) festgestellt worden ist und nach § 3 Absatz 2 LHundG NRW Hunde der Rassen

  • Pittbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

 

Hunde bestimmter Rassen im Sinne sind nach § 10 Absatz 1 LHundG NRW Hunde der Rassen

  • Alano,
  • American Bulldog,
  • Bullmastiff, Mastiff,
  • Mastino Espanol,
  • Mastino Napoletano,
  • Fila Brasileiro,
  • Dogo Argentino,
  • Rottweiler,
  • Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

 

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