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Förderung einer Investitionsmaßnahme nach Punkt 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Herne

Beschreibung

Was wird gefördert?

  • Investive Maßnahmen, die dem Vereinssport dienen - z. B. Errichtung oder Sanierung eines Vereinsheims
  • Nicht förderfähig: Dienstleistungen, Inneneinrichtungen, rentierliche Maßnahmen (z. B. Gastronomie, Vermietung etc.)

Fällt eine Maßnahme nur teilweise in den rentierlichen/gewinnbringenden Bereich, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung des nicht-rentierlichen Teils der Maßnahme möglich.

Das entsprechende Merkblatt und den dazugehörigen Antrag finden Sie unter "Downloads". 

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 Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Ihr Verein ist gemeinnützig (Nachweis durch Feststellungsbescheid)
  • Sie unterhalten eine Jugendabteilung mit mind. 5 % Jugendlichen (unter 18-Jährigen)

Ausnahmen in begründeten Fällen möglich

  • Mit der Baumaßnahme wurde noch nicht begonnen

Ausnahme: Antrag auf frühzeitigen förderunschädlichen Baubeginn mit entsprechender Begründung

  • Sie sind in der Lage, die restlichen 50 % der Gesamtkosten als Eigenanteil zu finanzieren (ggf. ist ein Finanzierungsplan einzureichen)

Sie müssen die Maßnahme immer vorfinanzieren!

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Wie viel wird gefördert?

  • Maximal 50 % der anerkannten Gesamtkosten
  • Die Fördersumme bemisst sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten

Ist die Maßnahme kostengünstiger, werden 50 % der verminderten Gesamtkosten übernommen

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Wie stelle ich einen Antrag?

  • In einem Vorgespräch besprechen wir die wichtigsten Punkte der Förderrichtlinie
  • Anschließend schicken wir Ihnen den Antrag zu
  • Sie füllen den Antrag vollständig aus!

Denken Sie auch an die einzureichenden Dokumente (Angebote, Freistellungs-bescheid, Bauzeichnungen, Genehmigungen, Finanzierungsplan etc.)

Die Anzahl an einzureichenden Angeboten von Fachfirmen richtet sich nach der voraussichtlichen Auftragssumme

  • Bis zu einer Auftragssumme von 3.000 € ein Angebot
  • Ab einer Auftragssumme über 3.000 € bis 30.000 € zwei Angebote
  • Ab einer Auftragssumme über 30.000 € drei Angebote

Baumaßnahmen bedürfen in der Regel einer Baugenehmigung, eines Lärmschutzgutachtens etc.

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Wie geht es weiter?

  • Nach dem Eingang ihres Antrags prüfen wir diesen auf Vollständigkeit und Richtigkeit

à Wir kontaktieren Sie, wenn Angaben fehlen oder Maßnahmen nicht förderfähig sind!

  • Im Falle der Richtigkeit und Vollständigkeit bringen wir Ihren Antrag in den Sportausschuss ein
  • Der Sportausschuss entscheidet anschließend über Ihren Antrag
  • Wenn der Sportausschuss ihren Antrag bewilligt, erhalten Sie eine Förderzusage

Achtung: noch keine Auszahlung!!

 

Im Falle der Förderzusage – Rechnungen einreichen

  • Sobald Sie die erste Rechnung erhalten haben, können Sie diese beim FB Sport bis zum 15.10. eines Jahres einreichen
  • Die Rechnungen müssen der im Antrag stehenden Maßnahme dienen
  • In der letzten Sitzung des Sportausschusses (November/Dezember) wird über die auszuzahlenden Beträge entschieden

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Wann bekomme ich das Geld ausgezahlt?

  • Die Mittel werden in der Regel nach der letzten Sitzung des Sportausschusses ausgezahlt
  • Sie erhalten hierzu eine Auszahlungsmitteilung
  • Beachten Sie: Die Fördermittel werden nach einem geeigneten Verteilungsschlüssel verteilt

Vereine können zunächst auch weniger als 50 % ihrer eingereichten Kosten erstattet bekommen

Die Auszahlung der Fördergelder kann sich in Teilbeträge über mehrere Jahre strecken

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Allgemeine Hinweise

  • Es besteht kein Anspruch auf Fördermittel
  • Vorsätzliche Falschangaben können bestraft werden
  • Wenn im Laufe der Maßnahme unerwartet höhere Kosten entstehen, haben Sie die Möglichkeit einen Änderungsantrag zu stellen
  • Bewahren Sie die Rechnungen/Originalbelege mindestens 5 Jahre auf
  • Die Nutzung der Anlage durch Schulen und vereinsungebundene Sportler*innen darf nicht ausgeschlossen werden

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Fragen aufkommen!


Amt/Fachbereich

Abteilung 45/1

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