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Förderung einer Investitionsmaßnahme nach Punkt 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Herne
Beschreibung
Was wird gefördert?
- Investive Maßnahmen, die dem Vereinssport dienen - z. B. Errichtung oder Sanierung eines Vereinsheims
- Nicht förderfähig: Dienstleistungen, Inneneinrichtungen, rentierliche Maßnahmen (z. B. Gastronomie, Vermietung etc.)
Fällt eine Maßnahme nur teilweise in den rentierlichen/gewinnbringenden Bereich, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung des nicht-rentierlichen Teils der Maßnahme möglich.
Das entsprechende Merkblatt und den dazugehörigen Antrag finden Sie unter "Downloads".
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Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
- Ihr Verein ist gemeinnützig (Nachweis durch Feststellungsbescheid)
- Sie unterhalten eine Jugendabteilung mit mind. 5 % Jugendlichen (unter 18-Jährigen)
Ausnahmen in begründeten Fällen möglich
- Mit der Baumaßnahme wurde noch nicht begonnen
Ausnahme: Antrag auf frühzeitigen förderunschädlichen Baubeginn mit entsprechender Begründung
- Sie sind in der Lage, die restlichen 50 % der Gesamtkosten als Eigenanteil zu finanzieren (ggf. ist ein Finanzierungsplan einzureichen)
Sie müssen die Maßnahme immer vorfinanzieren!
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Wie viel wird gefördert?
- Maximal 50 % der anerkannten Gesamtkosten
- Die Fördersumme bemisst sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten
Ist die Maßnahme kostengünstiger, werden 50 % der verminderten Gesamtkosten übernommen
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Wie stelle ich einen Antrag?
- In einem Vorgespräch besprechen wir die wichtigsten Punkte der Förderrichtlinie
- Anschließend schicken wir Ihnen den Antrag zu
- Sie füllen den Antrag vollständig aus!
Denken Sie auch an die einzureichenden Dokumente (Angebote, Freistellungs-bescheid, Bauzeichnungen, Genehmigungen, Finanzierungsplan etc.)
Die Anzahl an einzureichenden Angeboten von Fachfirmen richtet sich nach der voraussichtlichen Auftragssumme
- Bis zu einer Auftragssumme von 3.000 € ein Angebot
- Ab einer Auftragssumme über 3.000 € bis 30.000 € zwei Angebote
- Ab einer Auftragssumme über 30.000 € drei Angebote
Baumaßnahmen bedürfen in der Regel einer Baugenehmigung, eines Lärmschutzgutachtens etc.
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Wie geht es weiter?
- Nach dem Eingang ihres Antrags prüfen wir diesen auf Vollständigkeit und Richtigkeit
à Wir kontaktieren Sie, wenn Angaben fehlen oder Maßnahmen nicht förderfähig sind!
- Im Falle der Richtigkeit und Vollständigkeit bringen wir Ihren Antrag in den Sportausschuss ein
- Der Sportausschuss entscheidet anschließend über Ihren Antrag
- Wenn der Sportausschuss ihren Antrag bewilligt, erhalten Sie eine Förderzusage
Achtung: noch keine Auszahlung!!
Im Falle der Förderzusage – Rechnungen einreichen
- Sobald Sie die erste Rechnung erhalten haben, können Sie diese beim FB Sport bis zum 15.10. eines Jahres einreichen
- Die Rechnungen müssen der im Antrag stehenden Maßnahme dienen
- In der letzten Sitzung des Sportausschusses (November/Dezember) wird über die auszuzahlenden Beträge entschieden
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Wann bekomme ich das Geld ausgezahlt?
- Die Mittel werden in der Regel nach der letzten Sitzung des Sportausschusses ausgezahlt
- Sie erhalten hierzu eine Auszahlungsmitteilung
- Beachten Sie: Die Fördermittel werden nach einem geeigneten Verteilungsschlüssel verteilt
Vereine können zunächst auch weniger als 50 % ihrer eingereichten Kosten erstattet bekommen
Die Auszahlung der Fördergelder kann sich in Teilbeträge über mehrere Jahre strecken
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Allgemeine Hinweise
- Es besteht kein Anspruch auf Fördermittel
- Vorsätzliche Falschangaben können bestraft werden
- Wenn im Laufe der Maßnahme unerwartet höhere Kosten entstehen, haben Sie die Möglichkeit einen Änderungsantrag zu stellen
- Bewahren Sie die Rechnungen/Originalbelege mindestens 5 Jahre auf
- Die Nutzung der Anlage durch Schulen und vereinsungebundene Sportler*innen darf nicht ausgeschlossen werden
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Fragen aufkommen!
Amt/Fachbereich
Abteilung 45/1
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 45 - Sport
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- Rathausstraße 6
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-1652 - Fax:
02323 1233-9273 - E-Mail:
sportamt@herne.de
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