Antrag Förderung Gebäudehülle
Beschreibung
Ziel der Zuwendung ist durch Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle Energie einzusparen und das Thema Energieeffizienz voranzubringen. Damit wird ein lokaler Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen geleistet.
Für die energetische Verbesserung der Gebäudehülle von selbstgenutzten Ein- bis Zwei-Familienhäusern, die mindestens 10 Jahre alt sind und sich im Stadtgebiet von Herne befinden, werden folgende neu vorzunehmende Maßnahmen mit einem Zuschuss gefördert:
Dämmung
- des Daches,
- von Außenwänden,
- von Innenwänden (wenn diese beheizte von unbeheizter Fläche trennen)
- der Kellerdecke und des Bodens gegen Erdreich
Austausch von
- Fenstern
- (Außen-)Türen, die beheizte Gebäudehülle/Wohnung abgrenzen
Förderungsvoraussetzungen
- Einhaltung der Bagatellgrenze von 2.000 Euro.
- Energieberatung mit entsprechendem thematischen Schwerpunkt „Gebäudehülle“ vor Umsetzung der Maßnahme notwendig. Gilt nicht bei »Einzelfenster« »Tür(en)« und »Einblasdämmung«.
- Die Maßnahmen müssen die gesetzlichen Anforderungen (insbesondere BauGB und Bau O NRW) erfüllen sowie die technischen Mindestanforderungen des Programms „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ einhalten: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/xSizk6DUlWm93L4XrkY?0
- Beantragung der Förderung vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Herne. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen, Planungsarbeiten gelten nicht als Beginn der Maßnahme
Der Zuschuss beträgt 5% der Gesamtkosten, maximal 500 €.
Amt/Fachbereich
FB 51 Klimaschutzmanagement
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Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 51/4 - Klima- und Immissionsschutz, Abfallwirtschaft
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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Zuständige Kontaktpersonen
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- E-Mail:
- laura.wloka@herne.de