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Baumfällgenehmigung

Beschreibung

Zum Schutze des Baumbestandes hat die Stadt Herne eine Baumschutzsatzung erlassen. Unter Schutz stehen alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungspläne mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern und mehr, gemessen in einem Meter Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 Zentimeter beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 50 Zentimetern aufweist.

Nicht unter diese Satzung fallen Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen, Esskastanien und Birnbäume.
Ebenso gilt diese Satzung nicht für kleingärtnerisch genutzte Parzellen innerhalb von Dauerkleingartenanlagen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes.

Um der Verkehrssicherungspflicht zu entsprechen werden sämtliche Bäume in öffentlichen Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen, im Bereich öffentlicher Straßen, Wege und Plätze und auf Friedhöfen durch fachkundiges Personal kontrolliert beziehungsweise auf ihren Gesundheitszustand untersucht. Der Fachbereich Stadtgrün leitet aus diesen Kontrollen alle notwendigen Baumpflegemaßnahmen ab.
Es werden alle Bäume so überwacht, dass Bäume, die wegen ihres Zustandes die öffentliche Sicherheit gefährden - sogenannte Gefahrenbäume -, rechtzeitig erkannt und bestehende Schäden beseitigt werden.

Die Entfernung von Gefahrenbäumen ist nie im Voraus zu planen, da sich der Handlungsbedarf aus der gesetzlich vorgeschriebenen Baumkontrolle ergibt. Dies gilt ebenso für Feststellungen im Rahmen von Baumgutachten.


Rechtsgrundlagen

Baumschutzsatzung - Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne

Der Baumschutz im sogenannten Außenbereich (Bereich des Landschaftsplanes und Landschaftsschutzgebiete) wird als ordnungsbehördliche Aufgabe vom Fachbereich Stadtgrün (Untere Naturschutzbehörde) vertreten.


Amt/Fachbereich

FB 55


Hinweise und Besonderheiten

Unerlaubte Eingriffe in den geschützten Baumbestand sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.


Verfahrensablauf

Eine Befreiung von den Bestimmungen der Baumschutzsatzung kann der Fachbereich Stadtgrün in begründeten Fällen erteilen. Anträge können online beim Fachbereich Stadtgrün gestellt werden (Antrag auf Fällgenehmigung, oben rechts).


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Zuständige Einrichtung

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