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Grabmalgenehmigungen
Beschreibung
Grabmale sind Ausdruck des besonderen Gedenkens an den Verstorbenen.
Bei der Wahl eines Grabmals bleiben im Rahmen der städtischen Richtlinien eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten.
Grabmale können zum Beispiel aus Stein, Holz oder Metall, stehende Grabmale im Hoch- oder Breitformat, in liegender Form als Kissenstein sowie als Findling gestaltet sein.
Das Aufstellen von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung gestattet.
Vor der Herstellung eines Grabmals sollte mit der Grabmalberatung in der Friedhofsverwaltung ein Gespräch geführt werden.
Rechtsgrundlagen
Friedhofssatzung der Stadt Herne, Friedhofsgebührensatzung
Amt/Fachbereich
FB 55
Kosten
Gebühren entsprechend der Friedhofsgebührensatzung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 55/1 - Verwaltung
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- Meesmannstraße 9
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-4236
- E-Mail:
- claudia.strueber@herne.de