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Grabmalgenehmigungen

Beschreibung

Grabmale sind Ausdruck des besonderen Gedenkens an den Verstorbenen.

Bei der Wahl eines Grabmals bleiben im Rahmen der städtischen Richtlinien eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten.

Grabmale können zum Beispiel aus Stein, Holz oder Metall, stehende Grabmale im Hoch- oder Breitformat, in liegender Form als Kissenstein sowie als Findling gestaltet sein.

Das Aufstellen von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung gestattet.

Vor der Herstellung eines Grabmals sollte mit der Grabmalberatung in der Friedhofsverwaltung ein Gespräch geführt werden. 


Rechtsgrundlagen

Friedhofssatzung der Stadt Herne, Friedhofsgebührensatzung


Amt/Fachbereich

FB 55


Kosten

Gebühren entsprechend der Friedhofsgebührensatzung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson

Vorschläge