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Ganztagsschulförderung (OGS)

Beschreibung

Was kennzeichnet die Offene Ganztagsschule in Herne?

  • bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Förderung für alle Kinder durch ein qualifiziertes Bildungs- und Betreuungsangebot
  • feste Zeiten für die Erledigung der Hausaufgaben mit Unterstützung durch pädagogische Fachkräfte
  • Kontakt zu anderen Kindern
  • vielfältige Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung
  • mittags eine warme Mahlzeit, die gemeinsam eingenommen wird

Die OGS bietet verlässliche Betreuungszeiten von montags bis freitags in der Regel von 8 bis 16 Uhr - bei Bedarf auch länger.

Eine Ferienbetreuung findet an allen beweglichen Ferientagen und in den Ferien statt.

Ausnahme: Blockschließung 3 Wochen in den Sommerferien und 5 Tage in den Weihnachtsferien.

Wer führt die Offene Ganztagsschule in Herne durch?
Durchgeführt wird die OGS in Herne von den Grundschulen und folgenden Trägern:
der Arbeiterwohlfahrt Bochum, dem Caritasverband Herne und dem Schulreferat des evangelischen Kirchenkreises Bochum.

Weitere Kooperationspartner sorgen für ein vielfältiges Angebot:
zum Beispiel Sportvereine, Musikschule, Jugendkunstschule.

Elternbeiträge:

Die Elternbeiträge werden nach folgender sozialer Staffelung von der Stadt Herne - Fachbereich Schule und Weiterbildung ab dem Schuljahr 2018/2019 erhoben:

(Jahresbetrag in 12 Monatsraten):

  • bei einem Jahreseinkommen * bis 17.500 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 0 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 21.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 22 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 26.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 34 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 30.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 46 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 35.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 58 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 40.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 69 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 45.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 80 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 50.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 93 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 55.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 105 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 60.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 115 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 65.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 124 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 70.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 133 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 75.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 142 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 80.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 150 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 85.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 158 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 90.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 165 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * bis 95.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 175 Euro erhoben
  • bei einem Jahreseinkommen * über 95.000 Euro wird ein monatlicher Elternbeitrag von 185 Euro erhoben

Ermäßigung für Geschwisterkinder im Offenen Ganztag, in Tageseinrichtungen für Kinder oder in einem Angebot der Kindertagespflege

  • 50 % für das erste Geschwisterkind
  • 100 % für das zweite und jedes weitere Geschwisterkind

Der Beitragszeitraum ist das Schuljahr (jeweils der 1. August eines Jahres bis 31. Juli des folgenden Jahres).

* Maßgebend ist grundsätzlich das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Abweichend davon ist das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde zu legen, wenn es voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist als das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Für den Fall, dass dies zutrifft, sind diesem Einkommen auch Einkünfte hinzuzurechnen, die zwar nicht im letzten Monat bezogen wurden, aber im laufenden Jahr anfallen. Hierbei handelt es sich um Einkünfte wie z.B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Dieses Einkommen wird bereinigt um die Werbungskosten.

Nicht zum Einkommen gehören: Kindergeld, Erziehungsgeld, Reisekosten, Beihilfen /Versicherungsleistungen im Krankheitsfall, Elterngeld bis zur Höhe von 300 Euro.


Amt/Fachbereich

Abteilung 31/1 - Schulorganisation

Zuständige Einrichtung

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