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Bauantrag

Beschreibung

Ein Bauantrag ist notwendig für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene aus Baustoffen hergestellte Anlagen. Auch überwiegend ortsfest genutzte Objekte sind bauliche Anlagen.

Je nach Objekt und Lage ist eines der folgenden Verfahren vorgesehen:

  • einfaches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018
  • Freistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW 2018
  • Baugenehmigungsverfahren (Große Sonderbauten) nach § 65 BauO NRW 2018

Eine erteilte Baugenehmigung ist drei Jahre gültig, erlischt jedoch, wenn nach Beginn der Ausführung die Arbeiten länger als ein Jahr unterbrochen wurden. Auf schriftliche Beantragung ist der Bescheid jeweils um ein Jahr verlängerbar. Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich durch die Bauberatung des Fachbereiches Bauaufsicht beraten zu lassen, bevor der Antrag gestellt wird.

Bauberatung
Die Bauberatung findet zurzeit am Dienstag im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36, nur mit Termin statt.
Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 30 54
oder 0 23 23 / 16 - 30 39 einen Beratungstermin.

Datenschutzinformationsblatt


Rechtsgrundlagen

BauGBBauO NRWBauNVOBauPrüfVO, Sonderbauvorschriften


Amt/Fachbereich

FB 54-Bauordnung


Hinweise und Besonderheiten

Klima-Check

Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Herne (12. Dezember 2023) soll ab dem 01. Januar 2024 ein Klima-Check für private Bauvorhaben durchgeführt werden. Der Klima-Check soll im Rahmen des Bauantragsverfahrens mit den Antragsunterlagen eingereicht werden. Weitere Informationen und wie der Klima-Check anzuwenden ist, finden Sie hier: www.herne.de/klimacheck


Verfahrensablauf

Die Bauvorlagen sind durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser einzureichen und zu unterzeichnen. Der Bauherr muss nur das Antragsformblatt unterzeichnen. Der Umfang der einzureichenden Unterlagen hängt von der Art des Antrages ab.

Mindestanforderungen:

  • Bauantrag
  • aktueller unbeglaubigter Flurkartenauszug
  • Lageplan auf der Grundlage der Flurkarte
  • Bauzeichnungen M. 1:100
  • Baubeschreibung
  • Berechnung zur Fläche, Rauminhalt und Herstellkosten
  • Statistikbogen (dieser Erhebungsbogen wird durch einen Link auf der Homepage des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt)

im Einzelfall:

  • gewerbliche Betriebsbeschreibung
  • landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung
  • Brandschutzkonzept
  • statische Berechnung

Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einreichung weiterer Unterlagen zwecks Prüfung verlangen.


Kosten

Die Grundgebühren für eine Baugenehmigung betragen 6 v. T. bis 13 v. T. der Rohbau- bzw. der Herstellungssumme, mindestens jedoch 50 Euro.

Die Gebühren für die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von Nutzungsänderungen liegen bei 50 Euro bis 5.000 Euro, zuzüglich der jeweiligen Gebühr für eine Baugenehmigung, sofern auch genehmigungsbedürftige bauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen.

Zuständige Einrichtungen

Vorschläge