Zweitwohnungssteuer
Kurzbeschreibung
Die Stadt Herne wird ab dem 01.01.2026 eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet erheben. Eine Wohnung dient als Zweitwohnung, wenn sie von einer dort mit Nebenwohnsitz gemeldeten Person bewohnt wird.
Beschreibung
Die Zweitwohnungssteuer ist eine Jahressteuer. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr bzw. der Teil des Kalenderjahres, in dem Steuerpflicht besteht.
Die Steuer bemisst sich nach der im Besteuerungszeitraum geschuldeten Nettokaltmiete. Als im Besteuerungszeitraum geschuldete Nettokaltmiete ist die für den ersten vollen Monat des Ermittlungszeitraums geschuldete Nettokaltmiete, multipliziert mit der Zahl der in den Besteuerungszeitraum fallenden Monate, anzusetzen (Bemessungsgrundlage).
Der Steuersatz beträgt 12% der Bemessungsgrundlage.
Der/die Steuerpflichtige hat nach Aufforderung eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck einzureichen. Die Stadt Herne setzt die Zweitwohnungssteuer durch Bescheid fest.
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Herne
Erforderliche Unterlagen
Steuererklärung, Mietvertrag und eventuell Mietänderungsmitteilung
Amt/Fachbereich
Fachbereich für Steuern und Zahlungsabwicklung
Fristen
- Wer bei Inkrafttreten dieser Satzung eine Zweitwohnung im Stadtgebiet innehat, hat dies bei der Stadt Herne bis zum 28.02.2026 anzuzeigen.
- Die Steuererklärung ist innerhalb eines Monats nach Aufforderung bei der Stadt Herne einzureichen.
- Die Steuer wird zu je einem Vierteljahr ihres Jharesbetrages am 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember fällig.
- Nachzahlungen werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Hinweise und Besonderheiten
Ihre Wohnung in Herne könnte Ihr Hauptwohnsitz sein!
Wir freuen uns über jeden neuen Bürger. Vielleicht erfüllen Sie die Voraussetzungen, Ihre Wohnung in Herne als Hauptwohnsitz zu melden - dieser ist selbstverständlich steuerfrei. Grundlage dafür ist das Melderecht. Informationen hierzu erhalten Sie von Einwohnermeldeamt. https://serviceportal.herne.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/72232/show
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Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 25/1 - Steuern
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- Freiligrathstraße 12
- 44623 Herne
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- Telefon:
02323 16-1628 - Fax:
02323 16-12339220 - E-Mail:
steueramt@herne.de
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