BIS: Suche und Detail

Beherbergungssteuer

Kurzbeschreibung

Die Stadt Herne führt zum 01.01.2026 eine Beherbergungssteuer als örtliche Aufwandsteuer ein.

Beschreibung

Gegenstand der Beherbergungssteuer ist der über den Grundbedarf des Wohnens hinausgehende Aufwand des Gastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb; dies gilt unabhängig davon, ob die Beherbergungsleistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. 

Bemessungsgrundlage ist der vom Gast für die Beherbergung aufgewendete Betrag (einschließlich Umsatzsteuer).

Die Beherbergungssteuer beträgt 5% der Bemessungsgrundlage. 

Steuerschuldner ist der Beherbergungsgast.

Steuerentrichtungverpflichteter ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes. Er entrichtet die Steuer für Rechnung des Beherbergungsgastes. Der Steuerentrichtungsverpflichtete hat die Beherbergungssteuer für Rechnung des Gastes von diesem einzuziehen.

Die Annahme der Steuererklärung durch die Stadt Herne gilt als formloser Steuerbescheid. Ein schriftlicher Steuerbescheid wird nur erteilt, wenn die Steuer abweichend von der Steuererklärung festgesetzt wird.


Rechtsgrundlagen

Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer im Gebiet der Stadt Herne


Erforderliche Unterlagen

Steueranmeldung nach Vordruck


Fristen

Anmeldezeitraum ist das Kalendervierteljahr.

Die Beherbergungssteuer ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres zu entrichten (15.04, 15.07., 15.10. und 15.01.).