Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Weitere Informationen
ACHTUNG: Der Bundestag hat am 05.12.2025 das Wehrdienstmodernisierungsgesetz (WDModG) beschlossen und der Bundesrat hat am 19.12.2025 zugestimmt. Das Gesetz ist am 01.01.2026 in Kraft getreten.
Mit dem Inkrafttreten des WDModG ergeben sich folgende Änderungen:
- Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist NICHT mehr Aufgabe der Meldebehörden.
- Durch den Zuständigkeitswechsel entfällt daher auch das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz. Die Eintragung einer Übermittlungssperre (Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr) ist daher nicht mehr möglich.
- Ist für eine Person vor dem 01.01.2026 eine Übermittlungssperre nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz eingetragen worden, so ist diese ab dem 01.01.2026 bedeutungslos.
Das Personalmanagement der Bundeswehr ist per Gesetz befugt, nach §§ 34a ,38 Bundesmeldegesetz die Daten entsprechender Personen bei den Einwohnermeldeämtern abzurufen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Personalmanagement der Bundeswehr.
Hinweise und Besonderheiten
Übermittlungssperren für Alters- bzw. Ehejubiläen, an Religionsgemeinschaften oder an Parteien sind nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes nach wie vor möglich.
Zuständige Einrichtungen
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24/1 Einwohner- und Bürgerämter
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- Straße: Friedrich-Ebert-Platz Hausnummer: 5
- PLZ: 44623 Ort: Herne
- Postfach 10 18 20
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Abteilung 24/1 - Einwohner- und Bürgeramt Herne-Mitte
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- Straße: Friedrich-Ebert-Platz Hausnummer: 5
- PLZ: 44623 Ort: Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
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Abteilung 24/1 - Einwohner- und Bürgeramt Rathaus Wanne-Eickel
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- Straße: Rathausstraße Hausnummer: 6
- PLZ: 44649 Ort: Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
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