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Auslandsreisen mit Betäubungsmitteln

Kurzbeschreibung

WICHTIG!

Die von Ihnen für eine Reise mit BTM benötigte Bescheinigung ist auch eine Leistung Ihres verordnenden Arztes bzw. Ärztin!

Achten Sie bitte darauf, dass für jedes Ihrer BTM-Medikamente eine Bescheinigung korrekt und vollständig ausgefüllt wird, um auch für Sie zeitaufwendige Korrekturen und Ergänzungen zu vermeiden. 

Die Bescheinigung des Arztes/der Ärztin muss mindestens 2 bis 3 Wochen vor Reiseantritt  hier zur Prüfung und Weiterbearbeitung vorgelegt werden.

Ausführliche Hinweise zum Ablauf finden Sie unten auf dieser Seite.

Beschreibung

Reisen in die Staaten des Schengener-Abkommens
Für das Mitführen von Betäubungsmitteln und medizinischem Cannabis auf Reisen von bis zu 30 Tagen in einen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens benötigen Sie eine „Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln nach § 75 des Schengener Durchführungsabkommens“.

Auch nachdem Cannabis zum 01.04.2024 aus dem Anwendungsbereich des deutschen Betäubungsmittelgesetzes herausgenommen wurde, zählt es in den meisten Schengen-Staaten und anderen Ländern zu den Betäubungsmitteln. Wegen der internationalen Suchtstoffübereinkommen ist daher weiterhin eine Reisebescheinigung erforderlich.

Reisen in andere Länder
Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengener Abkommens informieren Sie sich bitte zunächst beim International Narcotics Control Board - INCB und bei der diplomatischen Vertretung Ihres Urlaubslandes über die Einfuhrbestimmungen. Die jeweilige Rufnummer erfahren Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes oder telefonisch unter 030 5000 2000.


Erforderliche Unterlagen

Allgemeine Hinweise
Für alle Reisen gilt, dass das Formular von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt auszufüllen und von Ihnen oder einer bevollmächtigten Person beim Gesundheitsamt der Stadt Herne zur behördlichen Bestätigung vorzulegen ist. Bescheinigungsvordrucke, eine Auflistung der Schengen-Staaten sowie allgemeine Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln finden Sie bzw. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Formulare, sowie Ausfüllhilfen finden Sie zusätzlich auf dieser Seite unter Downloads.

Folgende Unterlagen sind außerdem erforderlich:

  • Kopie des letzten Rezeptes und der Packungsbeilage des mitzuführenden Betäubungsmittels,
  • Kopie des Ausweises oder Reisepasses des Patienten und, z.B. bei Minderjährigen, Ausweiskopie einer erziehungsberechtigten Person.
  • ggf. eine Vollmacht und der Ausweis der bevollmächtigten Person,
  • Rufnummer und/ oder E-Mail-Adresse, unter der Sie erreichbar sind.

Amt/Fachbereich

Abteilung 43/1 - Gesundheitsamt - Verwaltung/Apothekenaufsicht


Weitere Informationen

Servicezeiten:

Montag:        08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag:      08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch:      08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag:  keine Servicezeiten
Freitag:         keine Servicezeiten

 

Bitte beachten Sie, dass es bei der Bearbeitung von Bescheinigungen für Auslandsreisen mit Betäubungsmitteln während der Ferienzeiten zu Einschränkungen im Service kommen kann. Aufgrund von Urlaubsabwesenheiten steht die Dienstleistung gegebenenfalls nur eingeschränkt zur Verfügung.


Hinweise und Besonderheiten

Bitte beachten Sie außerdem, dass

  • für jedes einzelne Betäubungsmittel und medizinische Cannabisarzneimittel jeweils ein Formular erforderlich ist (bereits dann, wenn lediglich die Stärke variiert)
  • alle Angaben vollständig und korrekt eingetragen sind (mind. 2-3 Wochen vor Reiseantritt),
  • für Auslandreisen mit Substitutionsmitteln Informationen zu weltweiten Reisebestimmungen von INDRO e.V. zur Verfügung stehen.

 

Sie können die Unterlagen mit der entsprechenden Gebühr und Ihrer Rufnummer unter der Sie erreichbar sind in den Briefkasten an der Pforte des Rathauses Wanne (in einem verschlossenen Umschlag) einwerfen. Alternativ können die Unterlagen auch per Post eingesandt werden.

Es ist hilfreich, wenn Sie die Hinterlegung der Unterlagen per Mail an "fb43-btm@herne.de" ankündigen.


Verfahrensablauf

Rückgabe erfolgt per Postversand an die angegebene Meldeanschrift.


Kosten

Die Bestätigung durch die Behörde ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist für eine Reise abhängig von der Anzahl der eingereichten Bescheinigungen:

  • Einzelbescheinigung: 10 Euro
  • jede weitere Bescheinigung: 5 Euro