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Wohnsitzmeldung
Beschreibung
Wer eine neue Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzugsdatum bei der Meldebehörde anmelden.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbescheinigung (ausgefüllt und vom Wohnungsgeber unterschrieben)
- Für jede anzumeldende Person der Personalausweis oder Pass
- Bei ausländischen Staatsangehörigen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier
- Bei einer Neuanmeldung in Herne für Kinder den Kinderreisepass und / oder Geburtsurkunde und als Empfehlung: Bringen Sie bitte ihr Familienbuch mit.
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt
Hinweise und Besonderheiten
Wichtige Hinweise:
Eine Anmeldung soll bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Die Abgabe des ausgefüllten und vom Meldepflichtigen unterschriebenen Meldescheins bei der Meldebehörde kann aber auch mit formloser Vollmacht des Meldepflichtigen gegebenenfalls einer Person mit Betreuungsvollmacht, durch Dritte erfolgen.
Bitte beachten Sie auch die Einverständniserklärung anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne
-
- Friedrich-Ebert-Platz 5
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
-
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne
-
- Rathausstraße 6
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
-