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Wohnsitzmeldung

Kurzbeschreibung

Wer eine neue Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzugsdatum bei der Meldebehörde anmelden.

Beschreibung

Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Anmeldung beim Meldeamt anzuzeigen:

  • mit einer persönlichen Vorsprache in einem der Bürgerbüros.

  • im Onlineverfahren bequem von zu Hause aus. Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine digitale Meldebestätigung.
    Ihr Personalausweis oder die eID-Karte EU wird auch über das Onlineverfahren aktualisiert.
    Der neue bundesweite Service wurde von der Freien und Hansestadt Hamburg entwickelt und wird stetig erweitert.
    Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam umziehen.
    Das Onlineverfahren lässt sich am einfachsten auf einem aktuellen Smartphone durchführen

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Erforderliche Unterlagen

  •  Wohnungsgeberbescheinigung (ausgefüllt und vom Wohnungsgeber unterschrieben)
  •  Für jede anzumeldende Person der Personalausweis oder Pass
  •  Bei ausländischen Staatsangehörigen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier
  •  Bei einer Neuanmeldung in Herne für Kinder den (Kinder-) Reisepass und / oder Geburtsurkunde und als Empfehlung: Bringen Sie bitte ihr Familienbuch mit.

Amt/Fachbereich

Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt


Hinweise und Besonderheiten

Wichtige Hinweise:

Eine Anmeldung soll bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Die Abgabe des ausgefüllten und vom Meldepflichtigen unterschriebenen Meldescheins bei der Meldebehörde kann aber auch mit Vollmacht des Meldepflichtigen gegebenenfalls einer Person mit Betreuungsvollmacht, durch Dritte erfolgen. Der Vordruck für die Vollmacht ist im Downloadcenter oder in den Bürgerämtern erhältlich.

Bitte beachten Sie auch die Einverständniserklärung anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes.


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