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Wohnsitzmeldung

Beschreibung

Wer eine neue Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzugsdatum bei der Meldebehörde anmelden.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Erforderliche Unterlagen

  •  Wohnungsgeberbescheinigung (ausgefüllt und vom Wohnungsgeber unterschrieben)
  •  Für jede anzumeldende Person der Personalausweis oder Pass
  •  Bei ausländischen Staatsangehörigen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier
  •  Bei einer Neuanmeldung in Herne für Kinder den (Kinder-) Reisepass und / oder Geburtsurkunde und als Empfehlung: Bringen Sie bitte ihr Familienbuch mit.

Amt/Fachbereich

Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt


Hinweise und Besonderheiten

Wichtige Hinweise:

Eine Anmeldung soll bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Die Abgabe des ausgefüllten und vom Meldepflichtigen unterschriebenen Meldescheins bei der Meldebehörde kann aber auch mit formloser Vollmacht des Meldepflichtigen gegebenenfalls einer Person mit Betreuungsvollmacht, durch Dritte erfolgen.

Bitte beachten Sie auch die Einverständniserklärung anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes.


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