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Liegenschaftsbuch
Beschreibung
Das Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters. Eigentümer, Größe, Lage und Nutzungsart werden in Übereinstimmung mit dem Grundbuch automatisiert geführt. Auf Baulasten und laufende Bodenordnungsverfahren wird hingewiesen. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen ist die Bodenschätzung eingetragen. Das Liegenschaftsbuch wird ständig aktualisiert. Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notare können das Liegenschaftsbuch einsehen, Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Liegenschaften gegen Gebühr erhalten. Andere müssen aus Datenschutzgründen ein berechtigtes Interesse darlegen. Ein Auszug kann von Ihnen persönlich oder schriftlich (mit persönlicher Unterschrift) in der Katasterauskunft beantragt werden.
Meist werden diese Auszüge für Bauanträge, Beleihungen oder Kaufverträge benötigt.
Rechtsgrundlagen
Vermessungs- und Katastergesetz NRW, Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag (Brief, Karte, Telefax, E-Mail)
Amt/Fachbereich
FB 52
Kosten
Die Gebühren werden nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW abgerechnet.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-4618
- E-Mail:
- katasterauskunft@herne.de