Personalausweis

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Dienstleistungsinformationen

Personalausweis

Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen.


Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz


Amt/Fachbereich

Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt


Voraussetzungen

Die erforderlichen Unterlagen hängen davon ab, unter welchen Umständen Sie einen Personalausweis beantragen.

Alter Personalausweis

Der bisherige Personalausweis wird bei der Aushändigung des neuen Ausweises eingezogen oder ungültig gemacht.

Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls ein Datenabgleich erfolgen muss.

Verlustanzeige

Diese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist. Sie können die Verlustanzeige bei der Beantragung des Personalausweises erstatten.

Bescheinigung der Polizei

Falls der bisherige Ausweis gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.

Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Als ergänzendes Angebot zu ortsansässigen Fotografen und Dienstleistern bietet die Stadt Herne die Möglichkeit, für alle Herner Bürger zum Zwecke der Beantragung eines Personendokumentes im Bürgeramt Herne-Mitte an einem Selbstbedienungsterminal Fotos zu erstellen. Bitte kommen Sie dafür 15 Minuten früher, vor Ihrem Termin, um die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Es entstehen Kosten in Höhe von 7 €. Bürger, die einen Termin im Rathaus Wanne haben, können bis zu 24 Stunden vor diesem Termin im Bürgeramt Herne-Mitte das Bild anfertigen. Die Kosten werden beim Termin im Rathaus Wanne abgerechnet. 


Kosten

Bei der Beantragung des Personalausweises entstehen folgende Kosten:

Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 37,00 Euro (gültig für 10 Jahre).

Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 Euro (gültig für sechs Jahre).

Hinweis: Sie können wahlweise bar oder mit ec-Karte / Pin bezahlen.

Aktivierung der Online-Ausweisfunktion:

Bei der Ausgabe oder Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei.

Die Online-Ausweisfunktion kann erst ab 16 Jahren genutzt werden. Jugendliche, die während der Gültigkeitsdauer ihres Ausweises 16 Jahre alt werden, können ab diesem Zeitpunkt die Online-Ausweisfunktionen und die persönliche PIN gebührenfrei einschalten lassen.

Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust des Ausweises: gebührenfrei.

Hinweis: Durch einen Anruf bei der Sperrhotline können Sie die Online-Ausweisfunktion jederzeit sperren lassen. Sie erreichen die Hotline über die kostenfreie 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer 00 49 / 11 61 16 oder 00 49 / 30 40 50 40 50.


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Zuständige Einrichtungen

Vorschläge