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Dienstleistungsinformationen
Blindenhilfe
Blindenhilfe wird abhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Da die Grenzen für Einkommen und Vermögen vergleichsweise hoch sind (zum Beispiel selbst genutztes, angemessenes Wohneigentum wird nicht berücksichtigt), haben viele Blinde einen Anspruch auf Blindenhilfe.
Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL):
Behindertenhilfe
Warendorfer Str. 26–28
48145 Münster
Telefon: 02 51/ 59 10
http://www.lwl.org/
Die Stadt Herne kann Ihre Anträge entgegennehmen und weiterleiten.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Zwölftes Buch - Sozialhilfe - § 72 Blindenhilfe
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
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- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
-
- Abteilung 41/1 - Verwaltungsangelegenheiten
- Hauptstraße 241
- 44649 Herne
- Telefon: 02323 16-1650
- E-Mail: soziales@herne.de