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Fundsachen

Beschreibung

Wer eine verlorene Sache (einen Gegenstand) findet, hat dies dem Verlierer, der Verliererin oder dem Fachbereich Öffentliche Ordnung mitzuteilen. Beim Fachbereich Öffentliche Ordnung kann auch die Fundsache abgegeben und nachgefragt werden, ob eine verlorene Sache aufbewahrt wird.


Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


Amt/Fachbereich

FB 44


Fristen

Ein halbes Jahr, nachdem die Sachen beim Fundbüro abgegeben und nicht vom Verlierer abgeholt wurden, werden sie versteigert, vorausgesetzt, der Finder will sie nicht haben.

Eine Fundsache muss immer persönlich abgeholt werden, wobei der Personalausweis oder Pass vorgelegt werden muss.


Hinweise und Besonderheiten

Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr


Kosten

Verlustbescheinigung 3 Euro

Verwahrung von Fundsachen nach Wert des Fundgegenstandes

Zuständige Einrichtung

Vorschläge