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Fundsachen
Beschreibung
Wer eine verlorene Sache (einen Gegenstand) findet, hat dies dem Verlierer, der Verliererin oder dem Fachbereich Öffentliche Ordnung mitzuteilen. Beim Fachbereich Öffentliche Ordnung kann auch die Fundsache abgegeben und nachgefragt werden, ob eine verlorene Sache aufbewahrt wird.
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Amt/Fachbereich
FB 44
Fristen
Ein halbes Jahr, nachdem die Sachen beim Fundbüro abgegeben und nicht vom Verlierer abgeholt wurden, werden sie versteigert, vorausgesetzt, der Finder will sie nicht haben.
Eine Fundsache muss immer persönlich abgeholt werden, wobei der Personalausweis oder Pass vorgelegt werden muss.
Hinweise und Besonderheiten
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr
Kosten
Verlustbescheinigung 3 Euro
Verwahrung von Fundsachen nach Wert des Fundgegenstandes
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 44 - Öffentliche Ordnung
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- Berliner Platz 9
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
- Adresszusatz:
Herne-Mitte
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- Telefon:
02323 16-1632 - Fax:
02323 161233-9279 - E-Mail:
ordnungsamt@herne.de
- Telefon:
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