Jagdschein
Beschreibung
Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen und Jugendjagdscheinen
Rechtsgrundlagen
Bundesjagdgesetz, Landesjagdgesetz NRW
Amt/Fachbereich
FB 55 - Stadtgrün
Weitere Informationen
Für die Ausstellung/Verlängerung ist vorab ein Antrag einzureichen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.
Hinweise und Besonderheiten
Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW an:
Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Jagdscheinen
1 Jahr: 45 Euro
2 Jahre: 60 Euro
3 Jahre: 75 Euro
Tagesjagdschein: 20 Euro
Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Jugendjagdscheinen
1 Jahr: 25 Euro
2 Jahre: 35 Euro
3 Jahre: 40 Euro
Tagesjagdschein: 20 Euro
Jagdscheindoppel: 35 Euro
Voraussetzungen
- Vollendung des 15. Lebensjahres
- Wohnort Herne
- bestandene Jägerprüfung
- Zuverlässigkeit und körperliche Eignung gemäß § 17 Bundesjagdgesetz und §§ 5 und 6 Waffengesetz
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 55/1 - Verwaltung
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- Meesmannstraße 9
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-2763
- E-Mail:
- marion.kandil@herne.de