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Jagdschein
Beschreibung
Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen und Jugendjagdscheinen
Rechtsgrundlagen
Bundesjagdgesetz, Landesjagdgesetz NRW
Amt/Fachbereich
FB 55
Weiterführende Informationen
Für die Ausstellung/Verlängerung ist vorab ein Antrag einzureichen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.
https://www.herne.de/PDF/Formulare/Untere-Jagd-und-Fischereibeh%C3%B6rde/antrag_jagdschein.pdf.pdf
Hinweise und Besonderheiten
Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW an:
Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Jagdscheinen
1 Jahr: 35 Euro
2 Jahre: 50 Euro
3 Jahre: 65 Euro
Tagesjagdschein: 15 Euro
Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Jugendjagdscheinen
1 Jahr: 20 Euro
2 Jahre: 30 Euro
3 Jahre: 35 Euro
Tagesjagdschein: 15 Euro
Jagdscheindoppel: 30 Euro
Voraussetzungen
- Vollendung des 15. Lebensjahres
- Wohnort Herne
- bestandene Jägerprüfung
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 55/1 - Verwaltung
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- Meesmannstraße 9
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-2763
- E-Mail:
- marion.kandil@herne.de