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Grundstücksvermessung
Kurzbeschreibung
Antrag auf Grundstücksteilung oder -vereinigung
Beschreibung
Vereinigung von Grund-/Flurstücken
Der/die Eigentümer, deren Grundbesitz aus mehreren Grundstücken und/oder Flurstücken besteht, kann/können beim Fachbereich Kataster und Geoinformation kostenfrei einen Antrag auf Vereinigung der Flurstücke stellen. Die Flurstücke müssen aneinandergrenzen und im Grundbuch gleichmäßig belastet beziehungsweise unbelastet sein. Sie verlieren ihre rechtliche Selbstständigkeit, die trennenden Flurstücksnummern fallen weg und eine neue Flurstücksnummer wird im Kataster und Grundbuch eingeführt. Die Anzahl der zu verwaltenden Flurstücke verringert sich dadurch.
Teilungsvermessung
Um einen Grundstücksteil unterschiedlich zu belasten, zu beleihen oder beispielsweise als Baugrundstück zu veräußern, ist eine Teilung zu beantragen. Vor Beginn der Vermessungsarbeiten muss eine Genehmigung von der Gemeinde vorliegen, dass eine Teilung nach den geäußerten Wünschen möglich ist. Danach erfolgt die katastertechnische Zerlegung des Flurstücks. Hierbei wird das vorhandene Flurstück durch örtliche Vermessung aufgeteilt, die Grenze neu gebildet und abgemarkt (Grenzmarken gesetzt). Im katastertechnischen Innendienst erhalten die neu gebildeten Flurstücke dann ihre genaue Bezeichnung und es wird ihre Fläche bestimmt. Das Ergebnis wird dem Antragsteller und dem Grundbuchamt mitgeteilt. Anschließend erfolgt die Bildung von neuen Grundstücken im Grundbuch. Dieser Schritt ermöglicht dann zum Beispiel den Verkauf.
Wir bieten dem Antragsteller und damit dem Kostenpflichtigen eine umfassende Beratung an und unterstützen bei der Beantragung der Teilungsgenehmigung.
Rechtsgrundlagen
Vermessungs- und Katastergesetz, Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW, BGB
Erforderliche Unterlagen
Es muss ein neuer Grundbuchauszug vorgelegt werden.
Amt/Fachbereich
FB 52
Hinweise und Besonderheiten
Der Fachbereich Kataster und Geoinformation der Stadt Herne ist bestrebt, dem Bürger qualitativ hochwertige Leistungen zu bieten, die seinen Anforderungen entsprechen. Um die genaue Zielsetzung eines Antrags zu erfahren, ist es bei Vermessungen erforderlich, eine umfassende Beratung zum Sachverhalt zu bieten. Dadurch können oftmals hohe Kosten für den Bürger vermieden werden. Damit wir unsere Kunden weiterhin zielgerichtet beraten können, sehen wir es als unsere Aufgabe, Sie im Amt am konkreten Beispiel in einem Gespräch zu informieren. Desweiteren steht hier das benötigte Kartenmaterial zur Verfügung, um präzise Vereinbarungen treffen zu können. Im Beratungsgespräch besteht auch die Möglichkeit einer Kostenvorberechnung, die aufgrund der gültigen Gebührenvorschriften erfolgt.
Voraussetzungen
Die/der Eigentümer müssen/muss persönlich erscheinen, sich ausweisen können, und vor der/dem Beamtin/en die Unterschrift vollziehen.
Kosten
Die Berechnung der Kosten erfolgt gem. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Eine Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 52 - Vermessung und Kataster
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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