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Gewerberegisterauskünfte

Beschreibung

Die Gewerbeabteilung führt ein Register über alle in der Stadt angemeldeten Gewerbebetriebe. Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbebetriebes dürfen allgemein zugänglich gemacht werden. Weitergehende Daten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.


Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO). Die vollständigen Texte dieser Rechtsgrundlage finden Sie bei Bedarf über den folgenden Link zum Bundesministerium der Justiz: Gesetz


Amt/Fachbereich

FB 44


Bearbeitungsdauer

Die Auskunft wird in der Regel umgehend erteilt.


Weitere Informationen

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunftsangaben wird keine Gewähr übernommen, da die Daten der Auskünfte dem entsprechen, was der Gewerbemeldestelle bis zum Tag der Auskunft mitgeteilt wurde. Auch sind Gewerbetreibende nicht verpflichtet, Änderungen der Wohnanschrift mitzuteilen. Daher ist gegebenenfalls eine Anfrage beim zuständigen Fachbereich Bürgerdienste (Einwohnermeldeamt) vorzunehmen.


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag von 8:30 bis 12 Uhr
Dienstag von 8:30 bis 12 Uhr
Mittwoch von 8:30 bis 12 Uhr
Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr

Helfen Sie mit, Wartezeiten zu vermeiden und vereinbaren Sie mit uns einen individuellen Termin.


Voraussetzungen

Eine Auskunft aus dem Herner Gewerberegister kann online, schriftlich per Post oder Fax beantragt werden. Telefonische Auskünfte erfolgen nur im Rahmen der Amtshilfe. Öffentliche Stellen im Sinne der Gewerbeordnung haben nach Registrierung die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerberegister via Internet zu beantragen.


Kosten

Die Gebühr für eine Standardauskunft beträgt 15 Euro (unter Einschaltung des Ermittlungsdienstes 30 Euro), auch wenn kein Gewerbebetrieb ermittelt werden konnte.

Dieser Betrag kann in Form eines Verrechnungsschecks im Voraus entrichtet werden oder aber es wird ein Gebührenbescheid zugestellt.


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Zuständige Kontaktperson

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