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Denkmalrechtliche Genehmigung
Beschreibung
Alle Maßnahmen (wie z.B. geplante Anbauten, Fassadenanstrich, Erneuerung der Dacheindeckung, der Fenster und Türen sowie Umbaumaßnahmen) an oder in der Nähe von eingetragenen Baudenkmälern sind erlaubnispflichtig.
Die Erlaubnis wird durch die Untere Denkmalbehörde in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Münster, erteilt.
Hierdurch soll u.a. sichergestellt werden, dass die Eigenart eines Gebäudes erhalten wird, substanzschonende Maßnahmen ausgeführt werden und die historische Ablesbarkeit erhalten bleibt.
Ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis ist formlos oder auf Grundlage dieses Vordrucks (PDF, 133 KB) bei der Unteren Denkmalbehörde zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
Amt/Fachbereich
FB 51
Weiterführende Informationen
Hinweise für Denkmaleigentümer
Finanzielle Aufwendungen, die zur Erhaltung und sinnvollen Nutzung eines Denkmals notwendig sind, können gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommenssteuergesetz (EstG) von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass alle Baumaßnahmen mit der Unteren Denkmalbehörde vorher abgestimmt worden sind! Auf der Internetseite der Landesregierung NRW sind einige Hinweise für Denkmaleigentümer zusammengestellt.
Für kleine private Denkmalpflegemaßnahmen an Baudenkmälern oder für Denkmäler in einem Denkmalbereich können auf Antrag Zuwendungen bewilligt werden. Zuwendungen werden bei Maßnahmen gewährt, die wegen der Denkmaleigenschaft des Gebäudes mit einem erhöhten finanziellen Aufwand verbunden sind. Diese Mittel werden aus dem pauschalen Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Herne bereitgestellt. Auf die Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch.
Hinweise und Besonderheiten
Bodendenkmäler
Auch Eingriffe in Bodendenkmäler sind erlaubnispflichtig.
Wer in oder auf einem Grundstück ein Bodendenkmal entdeckt, hat dieses der Unteren Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Archäologie für Westfalen , Münster unverzüglich anzuzeigen. Hierbei sind alle Funde von Bodendenkmälern, bewegliche und unbewegliche wie z.B. Siedlungsreste, Grabanlagen und Fossilien gemeint.
Siedlungskultur
Das interkommunale Handlungskonzept "Siedlungskultur in Quartieren des Ruhrgebietes" ist ein gemeinsames Projekt von Akteuren aus 20 Kommunen des Ruhrgebietes unter Federführung der Stadt Hamm. Als Partner hinzugewonnen werden konnten das heutige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG), der Regionalverband Ruhr (RVR), die Wohnungsunternehmen LEG-Wohnen, Vivawest Wohnen und Vonovia, der Arbeitskreis der Denkmalpfleger des Ruhrgebiets und der LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen.
Ziel ist die Erarbeitung und Verständigung auf gemeinsame Maßnahmen und Schritte zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des siedlungskulturellen Erbes im Ruhrgebiet.
Aus den 20 teilnehmenden Kommunen konnten insgesamt 44 Standorte mit 72 Siedlungen für die Betrachtung und Analyse herangezogen werden. Die Stadt Herne ist mit drei Siedlungen vertreten: die Siedlung Teutoburgia mit dem Fördergerüst, die Kolonie Hannover I/II und die Kolonie Königsgrube. Aufgrund ihrer geschichtlichen Zusammenhänge und ihrer geographischen Lage sind die Kolonien Hannover I/II und Königsgrube kommunenübergreifend mit den Bochumer Siedlungen Hannover untersucht worden.
Die nun vorliegenden 44 Broschüren und der Abschlussbericht bündeln die erarbeiteten Analyseergebnisse und geben jeder teilnehmenden Kommune Handlungsempfehlungen zum weiteren Umgang mit Ihren Siedlungsstandorten auf den Weg.
Der Abschlussbericht sowie die Broschüren zu den Herner Siedlungen können hier heruntergeladen werden:
Kolonien Hannover und Königsgrube (PDF, 5.449 KB)
Siedlung Teutoburgia (PDF, 2.852 KB)
Abschlussbericht (PDF, 4.489 KB)
Alle Informationen auch zur Gestaltungssatzung und zum Gestaltungshandbuch finden Sie unter Gestaltungsleitlinien Herne-Mitte.
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 51 - Umwelt und Stadtplanung
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- Langekampstraße 36
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