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Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeit und Nachtruhe
Beschreibung
Zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten kann eine Ausnahmegenehmigung von den Beschränkungen der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 30 StVO) sowie der Ferienreiseverordnung erteilt werden. Diese ist beim Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne zu beantragen.
Rechtsgrundlagen
§ 30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Ferienreiseverordnung (FerReiseV)
Die vollständigen Texte dieser Rechtsgrundlagen finden Sie bei Bedarf über den folgenden Link zum Bundesministerium der Justiz: Gesetz
Amt/Fachbereich
FB 44
Voraussetzungen
Der schriftliche Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig (3 Wochen vorher) an den Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne zu richten. Da Ausnahmen nur in dringenden Fällen genehmigt werden dürfen, ist der Antrag hinreichend zu begründen. Entsprechende Anlagen (zum Beispiel Fracht- und Begleitpapiere, Bescheinigungen, Nachweise) sind in Kopie beizulegen.
Kosten
Auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr werden folgende Gebühren erhoben:
Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot oder Feiertagsfahrverbot
- Einzelgenehmigung 25 Euro
- Genehmigung bis zu einem Monat 50 Euro
- Genehmigung bis 6 Monate 100 Euro
- Genehmigung bis 12 Monate 150 Euro
Ausnahmegenehmigung von der Ferienreiseverordnung
- Einzelgenehmigung 20 Euro
- Genehmigung über ein Wochenende hinaus 35 Euro.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 44/3 - Ordnungs- und Außendienste
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- Südstraße 8
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-4365 - Fax:
02323 161233-9279 - E-Mail:
ordnungsamt@herne.de
- Telefon:
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