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Wohnberechtigungsschein (WBS)

Beschreibung

 

Persönliche Vorsprachen nur mit Termin.

Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02323 - 16 3168 möglich.

Bitte beachten: Sie finden uns ab sofort in neuen Räumlichkeiten im WEZ-Gebäude (2. Etage), Hauptstr. 241, 44649 Herne.

 


Rechtsgrundlagen

Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Der WBS enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Ein in Herne ausgestellter WBS gilt für gesamt Nordrhein-Westfalen. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.

Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist u.a. abhängig von der Höhe des Jahreseinkommens.

Die Wohnungsaufsicht berät Sie hierzu gerne und unterstützt Sie - bei Bedarf - auch bei der Beschaffung von Wohnraum. Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung besteht nicht.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)


Amt/Fachbereich

FB 41


Bearbeitungsdauer

Bei Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Entscheidung über die Beantragung eines WBS in der Regel innerhalb eines Monats.


Voraussetzungen

Volljährigkeit

Wer einen WBS beantragt, muss mindestens 18 Jahre alt sein, bei jüngeren Personen ist die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.

 

Aufenthaltsrecht

Die antragstellende Person und ihre Haushaltsangehörigen müssen in der Lage sein, auf längere Dauer ihren Wohnsitz in Deutschland zu begründen. Ausländer*innen benötigen daher in der Regel eine Aufenthalts bzw. Niederlassungserlaubnis.

 

Einkommensvoraussetzungen

Für die Beantragung eines WBS sind vollständige Angaben über die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder erforderlich.

 

Angemessene Wohnungsgrößen

Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich nach der Personenzahl. Sie beträgt für...

...eine Person bis zu 50 m²,
...zwei Personen bis zu 65 m² (oder zwei Wohnräume).
Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnfläche um 15 m² (oder um einen Wohnraum).

 


Verfahrensablauf

Was mache ich nach Erhalt des WBS?

Nach Erhalt des WBS können Sie auf Wohnungssuche gehen. Sollten Sie eine Wohnung gefunden haben, müssen Sie beide Ausfertigungen des WBS bei dem/der Vermieter/-in der neuen Wohnung abgeben. Eine Ausfertigung behält der/die Vermieter/-in für seine/ihre Unterlagen und eine Ausfertigung wird an die zuständige Behörde zurückgeschickt.


Kosten

Für die Erteilung eines WBS wird eine Gebühr erhoben. Diese ist einkommensabhängig und beträgt bis zu 20,- Euro.

Vorschläge