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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Kurzbeschreibung

Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht für Personen,

  • die die Regelaltersgrenze erreicht haben,
  • ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
  • ab 18 Jahren, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind

 

mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Wenn Sie verheiratet (und nicht getrennt lebend) sind, in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer (eingetragenen) Lebenspartnerschaft leben, ist auch das Einkommen und das Vermögen Ihres Partners / Ihrer Partnerin zu berücksichtigen. Eine Antragstellung ist erforderlich und die Leistungen werden in der Regel für ein Jahr bewilligt. Danach ist ein Folgeantrag zu stellen.

Beschreibung

Die wichtigsten Leistungen der Grundsicherung sind:

  • die für die leistungsberechtigte Person maßgebenden Regelbedarfsleistung (zum Beispiel für eine allein lebende Personen ab 01.01.2024 monatlich 563 Euro)
  • für die Hilfe außerhalb von Einrichtungen und in besonderen Wohnformen: die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei Mehrpersonenhaushalten jeweils anteilig), für die Hilfe innerhalb von Einrichtungen: die durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Warmmiete eines Einpersonenhaushalts im Bereich der Stadt Herne
  • gegebenenfalls anfallende Mehrbedarfe (zum Beispiel bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G)
  • Beiträge für eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung (inklusive Zusatzbeitrag), jedoch keine Beiträge, die eine über den gesetzlich vorgesehenen Umfang hinausgehende Versorgung absichern,
  • im Bedarfsfall einmalige Leistungen, soweit sie nicht von der Regelbedarfsleistung umfasst sind.

 

Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen und Unterhaltszahlungen. Vom Einkommen freibleiben können zum Beispiel Beiträge für angemessene Hausrat- / Haftpflicht- / Sterbeversicherungen. Der Gesetzgeber räumt ebenfalls Freibeträge bei der Anrechnung von Betriebsrenten und Einkommen aus eigener Altersvorsorge ein.

Zum Vermögen gehören zum Beispiel Guthaben auf Giro- und Sparkonten, Bargeld, Haus- und Grundvermögen, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen und PKW. Nicht angerechnet werden Geldbeträge bis zu einem Betrag von 10.000 Euro bei alleinlebenden Personen und 20.000 Euro bei nicht getrennt lebenden Ehepaaren, eheähnlichen Gemeinschaften, (eingetragenen) Lebenspartnerschaften.

Es erfolgt kein Unterhaltsrückgriff gegenüber unterhaltsverpflichteten Kindern beziehungsweise Eltern mit einem Brutto-Jahreseinkommen unterhalb von 100.000 Euro.


Amt/Fachbereich

FB 41


Hinweise und Besonderheiten

Öffnungszeiten:

Montag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung ausserhalb der Öffnungszeiten und Übersendung von Unterlagen ist auch per Telefax beziehungsweise E-Mail möglich:
E-Mail: fb41-grundsicherung-ave@herne.de
Telefax: 02323/16-1233 9341

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