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Dienstleistungsinformationen
Abmeldung bei der Meldebehörde
Eine Abmeldung ist bei Aufgabe einer Nebenwohnung oder einem Wegzug in das Ausland erforderlich. Sie ist bei persönlicher Vorsprache, in Vertretung durch eine geeignete Person oder per Post möglich.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Unterlagen
Personalausweis oder Pass, anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier, Bestätigung des Wohnungsgebers
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
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Zuständige Einrichtungen
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- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne
- Friedrich-Ebert-Platz 5
- 44623 Herne
- Telefon: 02323 16-1633
- Fax: 02323 16-12339268
- E-Mail: einwohneramt@herne.de