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Abmeldung bei der Meldebehörde

Beschreibung

Eine Abmeldung ist bei Aufgabe einer Nebenwohnung oder einem Wegzug in das Ausland erforderlich. Sie ist bei persönlicher Vorsprache, in Vertretung durch eine geeignete Person oder per Post möglich.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Pass, anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier, Bestätigung des Wohnungsgebers


Amt/Fachbereich

Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt


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