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Hilfe zur Pflege

Beschreibung

Die Hilfen bei häuslicher Pflege sollen dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange in der eigenen Wohnung verbleiben und in ihrer gewohnten Umgebung gepflegt werden können.

Wenn Sie pflegeversichert sind, erhalten Sie finanzielle Leistungen zur Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung vorrangig bei ihrer Pflegekasse im Rahmen der Pflegeversicherung. Reichen diese Leistungen nicht aus oder ist der Hilfebedarf nicht so hoch, dass die Pflegekasse leisten kann, kann die Gewährung von Hilfe zur Pflege durch den Fachbereich Soziales in Betracht kommen. Die Hilfe zur Pflege soll die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen stärken. Leistungen der häuslichen (= ambulanten) Pflege sind insbesondere

  • Pflegegeld oder Pflegebeihilfen
  • ein Entlastungsbetrag
  • Übernahme angemessener Kosten für einen Pflegedienst
  • Kostenübernahmen für Pflegehilfsmittel
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
  • digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen


Ist eine Pflege zuhause nicht mehr möglich oder nicht ausreichend und ist stationäre oder teilstationäre Pflege erforderlich, umfasst die Hilfe zur Pflege auch die Kosten für

  • Tages- oder Nachtpflege,
  • Kurzzeit- oder Verhinderungspflege
  • vollstationäre Pflege

Öffnungszeiten:

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr 

Montag und Freitag geschlossen

 

Ab dem 01.10.2026 sind persönliche Vorsprachen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Nutzen Sie hierzu die Ihnen bekannte Rufnummer der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.

Diese neue Regelung im Fachbereich Soziales der Stadt Herne betrifft die Bereiche Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, Bildung und Teilhabe, Pflegewohngeld, Unterhalt und Bestattungskosten.

Als Zeitfenster für Terminvereinbarungen stehen weiterhin die o.g. Öffnungszeiten zur Verfügung. 

Nicht terminierte Vorsprachen sind ab dem 01.10.2026 nicht mehr möglich. 

Terminvereinbarungen können unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgen.

Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per E-Mail oder Telefax möglich:
E-Mail fb41-grundsicherung-ave@herne.de
Telefax 02323 / 16 - 1233 9236

Wir ziehen um!

Dieser Bereich des Fachbereiches Soziales zieht in der Woche vom 09.11.2026 bis 13.11.2026 um und wird in diesem Zeitraum nur sehr eingeschränkt für telefonische und nicht für persönliche Rücksprachen erreichbar sein.

Ab dem 16.11.2026 finden Sie uns für bei Fällen im Rahmen der häuslichen Pflege im

Technischen Rathaus

Langekampstr. 36

44652 Herne

 

Bei Fällen im Rahmen der 

  • Tages- oder Nachtpflege,
  • Kurzzeit- oder Verhinderungspflege oder
  • vollstationären Pflege

finden Sie uns weiterhin im

WEZ

Hauptstr. 241

44649 Herne


Rechtsgrundlagen

SGB XII


Amt/Fachbereich

FB 41


Voraussetzungen

Die Leistungen der Hilfe zur Pflege sind abhängig vom Einkommen und Vermögen des pflegebedürftigen Menschen. Bei verheirateten (nicht getrennt lebenden) Personen, bei eheähnlichen Gemeinschaften und bei Lebenspartnerschaften ist auch das Einkommen der Partner/ Partnerinnen zu berücksichtigen. Bei minderjährigen pflegebedürftigen Kindern ist auch das Einkommen und Vermögen der Eltern zu berücksichtigen. Bei allein lebenden Personen bleibt ein Vermögen in Höhe von 10.000 Euro unberücksichtigt, bei Paaren in Höhe von 20.000 Euro.