Lernförderung
Kurzbeschreibung
Bildung und Teilhabe
Über das Bildungs- und Teilhabepaket können Kosten für eine zusätzliche außerschulische Lernförderung übernommen werden
Beschreibung
Was wird gefördert?
- fächerbezogene Lernförderung
- Deutsch als Zielsprache (DaZ)
- Teilleistungsstörungen (LRS/Dyskalkulie)
Wer kann Leistungen erhalten?
Anspruchsberechtigt sind Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten sowie eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Grundsicherungsgeld nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhat, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
Wie können die Leistungen beantragt werden?
Stellt die Schule einen Bedarf an zusätzlicher Lernförderung fest, können die Leistungen mit dem entsprechenden Formular beantragt werden.
Wählen Sie bitte eine/n passende/n Lernförderanbieter*in aus, bevor Sie die Unterlagen einreichen. Die Schule kann Ihnen bei der Auswahl und Suche behilflich sein.
Eine Liste der zugelassenen Anbieter*innen (sofern diese der Veröffentlichung zugestimmt haben) finden Sie auf dieser Seite.
Ist ein Wechsel des/der Anbieter*in möglich?
Der Wechsel des/der Anbieter*in ist grundsätzlich möglich und mit dem Formular "Anbieter*in-Wechsel" zu beantragen.
Bitte beachten Sie jedoch Kündigungsfristen, sofern Sie einen Vertrag mit dem /der Anbieter*in geschlossen haben.
An wen werden die Leistungen ausgezahlt?
Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem /der Anbieter*in der Lernförderung.
Zuständige Stelle
für Empfänger*innen von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Dieser Bereich des Fachbereiches Soziales zieht in der Woche vom 09.11.2026 bis 13.11.2026 um und wird in diesem Zeitraum nur sehr eingeschränkt für telefonische und nicht für persönliche Rücksprachen erreichbar sein.
Ab dem 16.11.2026 finden Sie uns im
Technischen Rathaus
Langekampstr. 36
44652 Herne
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Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 241
- PLZ: 44649 Ort: Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-1650 - E-Mail:
soziales@herne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-3399
- E-Mail:
- bildungundteilhabe@herne.de