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Lernförderung

Kurzbeschreibung

Bildung und Teilhabe

Über das Bildungs- und Teilhabepaket können Kosten für eine zusätzliche außerschulische Lernförderung übernommen werden

Beschreibung

Was wird gefördert?

  • fächerbezogene Lernförderung
  • Deutsch als Zielsprache (DaZ)
  • Teilleistungsstörungen (LRS/Dyskalkulie)

 

Wer kann Leistungen erhalten?

Anspruchsberechtigt sind Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten sowie eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Grundsicherungsgeld nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhat, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

 

Wie können die Leistungen beantragt werden?

Stellt die Schule einen Bedarf an zusätzlicher Lernförderung fest, können die Leistungen mit dem entsprechenden Formular beantragt werden. 

Wählen Sie bitte eine/n passende/n Lernförderanbieter*in aus, bevor Sie die Unterlagen einreichen. Die Schule kann Ihnen bei der Auswahl und Suche behilflich sein.

Eine Liste der zugelassenen Anbieter*innen (sofern diese der Veröffentlichung zugestimmt haben) finden Sie auf dieser Seite.

 

Ist ein Wechsel des/der Anbieter*in möglich?

Der Wechsel des/der Anbieter*in ist grundsätzlich möglich und mit dem Formular "Anbieter*in-Wechsel" zu beantragen.

Bitte beachten Sie jedoch Kündigungsfristen, sofern Sie einen Vertrag mit dem /der Anbieter*in geschlossen haben.

 

An wen werden die Leistungen ausgezahlt?

Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem /der Anbieter*in der Lernförderung. 

 


Zuständige Stelle

für Empfänger*innen von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Stadt Herne
Fachbereich Soziales Abteilung 41/2
Team Bildung und Teilhabe 
Hauptstraße 241
44649 Herne
Servicenummer 02323 / 16-3399
 
für Empfäner*innen von Leistungen nach dem SGB II
JobCenter Herne
Team Bildung und Teilhabe
Koniner Straße 4
44625 Herne
Telefon 02325 / 637-0