BIS: Suche und Detail

Schulbedarf

Kurzbeschreibung

Bildung und Teilhabe

Über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Schüler*innen eine Pauschale für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedaf.

Der persönliche Schulbedarf dient dazu, die Anschaffung von Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden.

Beschreibung

Wer kann Leistungen erhalten?

Anspruchsberechtigt sind Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten sowie eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Grundsicherungsgeld nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt,  Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

 

Wie können die Leistungen beantragt werden?

Für Schüler*innen, die

  • Grundsicherungsgeld nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhatl, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem AsylbLG

erhalten, beinhaltet der Grundantrag der Leistung automatisch den Antrag auf Bildung und Teilhabe.

Für Schüler*innen, die

  • Kinderzuschlag 
  • Wohngeld

beziehen, ist ein Globalantrag für Leistungen der Bildung und Teilhabe erforderlich. Bei durchgehendem Leistungsbezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld ist ein einmaliger Antrag ausreichend. Bei Unterbrechung des Grundleistungsbezuges ist eine erneute Antragstellung erforderlich.

Wann werden die Leistungen ausgezahlt?

Der Schulbedarf wird im August (1. Halbjahr) und im Februar (2. Halbjahr) ausgezahlt.

Wie hoch ist die Leistung?

August - 130,00 €

Februar - 65,00 €

An wen werden die Leistungen ausgezahlt?

Der Schulbedarf wird an die/den Leistungsberechtigte*n


Erforderliche Unterlagen

Ab dem 16. Lebensjahr sowie bei Einschulung, erstmaligem Schulbesuch und Wiederaufnahme nach Unterbrechung ist eine Schulbescheinigung vorzulegen. 

Der Bezug von Kinderzuschlag ist entsprechend nachzuweisen.


Hinweise und Besonderheiten

Zur persönlichen Schulausstattung gehören neben Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug insbesondere die für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmten Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (Füller, Kugelschreiber, Blei- und Malstifte, Taschrechner, Geodreieck, Hefte und Mappen).

Nicht umfasst vom persönlichem Schulbedarf sind

  • Schulbücher
  • Elektronische Geräte (Laptop/PC, Tablet)
  • Musikinstrumente

Zuständige Stelle

für Empfänger*innen von Wohngeld, Kinderzuschlag,Leistungen nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Stadt Herne
Fachbereich Soziales Abteilung 41/2
Team Bildung und Teilhabe
Hauptstr.aße 241
44649 Herne
Servicenummer 02323 / 16-3399
 

für Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II

JobCenter Herne
Team Bildung und Teilhabe
Koniner Straße 4
44625 Herne
Telefon 02325 / 637-0
 
 
 
 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen