Schulbedarf
Kurzbeschreibung
Bildung und Teilhabe
Über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Schüler*innen eine Pauschale für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedaf.
Der persönliche Schulbedarf dient dazu, die Anschaffung von Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden.
Beschreibung
Wer kann Leistungen erhalten?
Anspruchsberechtigt sind Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten sowie eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Grundsicherungsgeld nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
Wie können die Leistungen beantragt werden?
Für Schüler*innen, die
- Grundsicherungsgeld nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhatl, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungen nach dem AsylbLG
erhalten, beinhaltet der Grundantrag der Leistung automatisch den Antrag auf Bildung und Teilhabe.
Für Schüler*innen, die
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
beziehen, ist ein Globalantrag für Leistungen der Bildung und Teilhabe erforderlich. Bei durchgehendem Leistungsbezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld ist ein einmaliger Antrag ausreichend. Bei Unterbrechung des Grundleistungsbezuges ist eine erneute Antragstellung erforderlich.
Wann werden die Leistungen ausgezahlt?
Der Schulbedarf wird im August (1. Halbjahr) und im Februar (2. Halbjahr) ausgezahlt.
Wie hoch ist die Leistung?
August - 130,00 €
Februar - 65,00 €
An wen werden die Leistungen ausgezahlt?
Der Schulbedarf wird an die/den Leistungsberechtigte*n
Erforderliche Unterlagen
Ab dem 16. Lebensjahr sowie bei Einschulung, erstmaligem Schulbesuch und Wiederaufnahme nach Unterbrechung ist eine Schulbescheinigung vorzulegen.
Der Bezug von Kinderzuschlag ist entsprechend nachzuweisen.
Hinweise und Besonderheiten
Zur persönlichen Schulausstattung gehören neben Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug insbesondere die für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmten Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (Füller, Kugelschreiber, Blei- und Malstifte, Taschrechner, Geodreieck, Hefte und Mappen).
Nicht umfasst vom persönlichem Schulbedarf sind
- Schulbücher
- Elektronische Geräte (Laptop/PC, Tablet)
- Musikinstrumente
Zuständige Stelle
für Empfänger*innen von Wohngeld, Kinderzuschlag,Leistungen nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
für Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II
Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 241
- PLZ: 44649 Ort: Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-1650 - E-Mail:
soziales@herne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-3399
- E-Mail:
- bildungundteilhabe@herne.de