Schülerbeförderungskosten
Kurzbeschreibung
Bildung und Teilhabe
Über das Bildungs- und Teilhabepaket können die Kosten für die Fahrt zur Schule übernommen werden
Beschreibung
Was wird gefördert?
Schüler*innen, die für den Schulweg auf Bus und Bahn angwiesen sind, erhaten von der Stadt Herne das Deutschad-Ticket-Schule. Hierfür müssen die Familien einen Eigenanteil bezahlen. Der Eigenanteil kann über das Bildungs- und Teilhabepaket erstattet werden.
Weitere Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie unter Stadt Herne - Schülerbeförderung
Auch, wenn vom Fachbereich Schule und Weiterbildung der Stadt Herne kein Deutschland-Ticket-Schule bezuschusst wird, können im begründeten Einzelfall die vollen Kosten über das Bildungs- und Teihabepaket übernommen werden.
Wer kann Leistungen erhalten?
Anspruchsberechtigt sind Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schue besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten sowie eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Grundsicherungsgeld nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistunsgesetz (AsylbLG)
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
Wie können die Leistungen beantragt werden?
Die Leistungen können mit der Bescheinigung Schülerbeförderung beantragt werden.
An wen werden die Leistungen ausgezahlt?
Die Leistungen werden monatlich auf Ihr Konto überwiesen.
Erforderliche Unterlagen
Bewilligungsbescheid oder Ablehnungsbescheid des Fachbereichs Schule und Weiterbildung.
Nachweis über die anfallenden Kosten (Fahrpreisbestätigung, Kontoauszug)
Voraussetzungen
Die Kosten für die Beförderung können immer dann übernommen werden, wenn
- der/die Schüler*in die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besucht,
- auf die Schülerbeförderung angewiesen ist und
- die Kosten nicht durch Dritte übernommen werden.
Vorrangig zuständig für die Gewährung der Schüerbeförderungskosten ist der Fachbereich Schule und Weiterbildung der Stadt Herne.
Über das Sekretariat der Schule muss zuerst die Kostenübernahme für das Deutschland-Ticket-Schule beantragt werden. Wenn der Fachbereich Schule und Weiterbildung die Kostenübernahme bewilligt, kann der verbleibende Eigenanteil über das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden.
Wird die Kostenübernahme abgelehnt, wird im begründetetn Einzelfall geprüft, ob die Kostenübernahme über das Bildungs-und Teilhabepaket trotzdem erfolgen kann.
Zuständige Stelle
für Empfänger*innen von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
für Empfäner*innen von Leistungen nach dem SGB II
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Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 241
- PLZ: 44649 Ort: Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-1650 - E-Mail:
soziales@herne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-3399
- E-Mail:
- bildungundteilhabe@herne.de