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Hilfe zum Lebensunterhalt

Beschreibung

Wer in wirtschaftlicher Not ist oder in Not zu geraten droht, hat Anspruch auf Sozialhilfe, sofern er sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen kann.

Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhalten Personen, die

  • nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II (Jobcenter) sind.
  • die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben.

Der Umfang und die Leistungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Ausführungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (s.u.).

Der Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt innerhalb von Einrichtungen umfasst auch den Taschengeldbetrag (ab 01.01.2024 152,01 Euro und die Pauschale für Bekleidung in Höhe von 37,43 Euro).


Amt/Fachbereich

FB 41


Hinweise und Besonderheiten

Öffnungszeiten:

Montag: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Terminvereinbarungen:

Terminvereinbarungen können unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung oder über das Service-Telefon: 02323 / 16-1650 erfolgen.

Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per Fax beziehungsweise E-Mail möglich:
E-Mail fb41-sozialhilfe-ave@herne.de
Telefax: 02323 / 16-1233 9236


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