Hilfe zum Lebensunterhalt
Beschreibung
Wer in wirtschaftlicher Not ist oder in Not zu geraten droht, hat Anspruch auf Sozialhilfe, sofern er sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen kann.
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhalten Personen, die
- nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II (Jobcenter) sind.
- die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben.
Der Umfang und die Leistungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Ausführungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (s.u.).
Der Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt innerhalb von Einrichtungen umfasst auch den Taschengeldbetrag (ab 01.01.2024 152,01 Euro und die Pauschale für Bekleidung in Höhe von 37,43 Euro).
Amt/Fachbereich
Amt/Fachbereich
FB 41
Hinweise und Besonderheiten
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Montag und Freitag geschlossen
Ab dem 01.10.2026 sind persönliche Vorsprachen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierzu die Ihnen bekannte Rufnummer der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.
Diese neue Regelung im Fachbereich Soziales der Stadt Herne betrifft die Bereiche Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, Bildung und Teilhabe, Pflegewohngeld, Unterhalt und Bestattungskosten.
Als Zeitfenster für Terminvereinbarungen stehen weiterhin die o.g. Öffungszeiten zur Verfügung.
Nicht terminierte Vorsprachen sind ab dem 01.10.2026 nicht mehr möglich.
Terminvereinbarungen können unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgen.
Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per Fax beziehungsweise E-Mail möglich:
E-Mail fb41-sozialhilfe-ave@herne.de
Telefax: 02323 / 16-1233 9236
Wir ziehen um!
Dieser Bereich des Fachbereiches Soziales zieht in der Woche vom 09.11.2026 bis 13.11.2026 um und wird in diesem Zeitraum nur sehr eingeschränkt für telefonische und nicht für persönliche Rücksprachen erreichbar sein.
Ab dem 16.11.2026 finden Sie uns im
Technischen Rathaus
Langekampstr. 36
44652 Herne
Verwandte Dienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 241
- PLZ: 44649 Ort: Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-1650 - E-Mail:
soziales@herne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-3579
- E-Mail:
- fb41-sozialhilfe-ave@herne.de
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- Telefon:
- 02323 16-3322
- E-Mail:
- fb41-grundsicherung-ave@herne.de