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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Beschreibung
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene Menschen gehören zu diesem Personenkreis.
Rechtsgrundlagen
SGB XII
Amt/Fachbereich
FB 41
Hinweise und Besonderheiten
Öffnungszeiten:
Montag: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Terminvereinbarungen:
Terminvereinbarungen können unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung oder über das Service-Telefon: 02323 / 16-1650 erfolgen.
Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per E-Mail oder Telefax möglich:
E-Mail fb41-grundsicherung-ave@herne.de
Telefax 02323 / 16 - 1233 9236
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
-
- Hauptstraße 241
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1650 - E-Mail:
soziales@herne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-3579
- E-Mail:
- fb41-grundsicherung-ave@herne.de
-
- Telefon:
- 02323 16-3322
- E-Mail:
- fb41-grundsicherung-ave@herne.de