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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Beschreibung

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene Menschen gehören zu diesem Personenkreis. 


Rechtsgrundlagen

SGB XII


Amt/Fachbereich

FB 41


Hinweise und Besonderheiten

Öffnungszeiten:

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Montag und Freitag geschlossen

Ab dem 01.10.2026 sind persönliche Vorsprachen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Nutzen Sie hierzu die Ihnen bekannte Rufnummer der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.

Diese neue Regelung im Fachbereich Soziales der Stadt Herne betrifft die Bereiche Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, Bildung und Teilhabe, Pflegewohngeld, Unterhalt und Bestattungskosten.

Als Zeitfenster für Terminvereinbarungen stehen weiterhin die o.g. Öffnungszeiten zur Verfügung.

Nicht terminierte Vorsprachen sind ab dem 01.10.2026 nicht mehr möglich

Terminvereinbarungen:

Terminvereinbarungen können unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgen.

Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per E-Mail oder Telefax möglich:
E-Mail fb41-sozialhilfe-ave@herne.de
Telefax 02323 / 16 - 1233 9236

 

Wir ziehen um!

Dieser Bereich des Fachbereiches Soziales zieht in der Woche vom 09.11.2026 bis 13.11.2026 um und wird in diesem Zeitraum nur sehr eingeschränkt für telefonische und nicht für persönliche Rücksprachen erreichbar sein.

Ab dem 16.11.2026 finden Sie uns im

Technischen Rathaus

Langekampstr. 36

44652 Herne

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen