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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Beschreibung

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene Menschen gehören zu diesem Personenkreis. 


Rechtsgrundlagen

SGB XII


Amt/Fachbereich

FB 41


Hinweise und Besonderheiten

Öffnungszeiten:

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Montag und Freitag geschlossen

 

Terminvereinbarungen:

Terminvereinbarungen können unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung oder über das Service-Telefon: 02323 / 16-1650 erfolgen.

Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per E-Mail oder Telefax möglich:
E-Mail fb41-grundsicherung-ave@herne.de
Telefax 02323 / 16 - 1233 9236

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