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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Beschreibung

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene Menschen gehören zu diesem Personenkreis. 


Rechtsgrundlagen

SGB XII


Amt/Fachbereich

FB 41


Hinweise und Besonderheiten

Öffnungszeiten:

Montag: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Terminvereinbarungen:

Terminvereinbarungen können unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung oder über das Service-Telefon: 02323 / 16-1650 erfolgen.

Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per E-Mail oder Telefax möglich:
E-Mail fb41-grundsicherung-ave@herne.de
Telefax 02323 / 16 - 1233 9236

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Zuständige Einrichtung

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