Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Beschreibung
Hilfen zur Haushaltsführung können Menschen erhalten, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt ganz oder teilweise selbständig zu führen. Insbesondere soll durch die Gewährung der Hilfen zur Haushaltsführung ein Verbleib im eigenen Haushalt unterstützt und eine Heimaufnahme vermieden werden.
Personen mit eigenem Haushalt sollen Leistungen erhalten, wenn weder sie selbst noch andere Haushaltsmitglieder den Haushalt führen können.
Soweit pflegebedürftige Personen Hilfe zur Weiterführung des Haushalts benötigen, ist zunächst zu klären, ob der Bedarf über die gesetzliche Pflegeversicherung oder die Hilfe zur Pflege bereits abgegolten ist. Bei einer Einstufung ab Pflegegrad 2 ist dies so zu sehen, so dass Leistungen zur Weiterführung des Haushalts in der Regel nur für pflegebedürftige Personen, deren Pflegebedürftigkeit den Pflegegrad 2 nicht erreicht, infrage kommen.
Amt/Fachbereich
FB 41
Hinweise und Besonderheiten
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Freitag geschlossen
Ab dem 01.10.2026 sind persönliche Vorsprachen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierzu die Ihnen bekannte Rufnummer der für Sie zuständigen Sachbearbeitung.
Diese neue Regelung im Fachbereich Soziales der Stadt Herne betrifft die Bereiche Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, Bildung und Teilhabe, Pflegewohngeld, Unterhalt und Bestattungskosten.
Als Zeitfenster für Terminvereinbarungen stehen weiterhin die o.g Öffnungszeiten zur Verfüghung.
Nicht terminierte Vorsprachen sind ab dem 01.10.2026 nicht mehr möglich
Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per E-Mail oder Telefax möglich:
E-Mail fb41-grundsicherung-ave@herne.de
Telefax 02323 / 16 - 1233 9236
Wir ziehen um!
Dieser Bereich des Fachbereiches Soziales zieht in der Woche vom 09.11.2026 bis 13.11.2026 um und wird in diesem Zeitraum nur sehr eingeschränkt für telefonische und nicht für persönliche Rücksprachen erreichbar sein.
Ab dem 16.11.2026 finden Sie uns im
Technischen Rathaus
Langekampstr. 36
44652 Herne
Voraussetzungen
Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 241
- PLZ: 44649 Ort: Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-1650 - E-Mail:
soziales@herne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-3579
- E-Mail:
- fb41-sozialhilfe-ave@herne.de