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Meldebescheinigung

Beschreibung

Eine Meldebescheinigung beinhaltet, an welcher Anschrift eine Person gemeldet ist oder war. Sie dient meist zur Vorlage bei anderen Behörden oder Firmen zum Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes. Auf Wunsch können auf einer Meldebescheinigung auch die gemeinsam mit Ihnen gemeldeten Familienmitglieder aufgeführt werden.

Die erweiterte Meldebescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung über bestimmte im Melderegister gespeicherte Daten, die zur Vorlage bei Behörden (zum Beispiel Standesamt oder Nachlassgericht) benötigt wird. Im Unterschied zur einfachen Meldebeschelnlgung kann die erweiterte Meldebescheinigung zusätzlich zum Wohnsitz unter anderem auch noch den Familienstand, die Staatsangehörigkeit. die Religion und die Daten der angemeldeten Familienangehörigen enthalten.

 


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Amt/Fachbereich

Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt


Weiterführende Informationen

Wichtige Neuerung:

Die Steueridentifikationsnummer kann ab dem 01.05.2022 aufgrund einer Änderung des Bundesmeldegesetzes leider nicht mehr vom Einwohnermeldeamt auf einer Meldebescheinigung beauskunftet werden. Die zuständige Stelle zur Erteilung bzw. Erfragung der SteuerID ist nach wie vor das Bundeszentralamt für Steuern. Dort erhalten Sie die Auskunft kostenfrei.

Sie erreichen das Bundeszentralamt für Steuern wie folgt:

  • per Mail an info@identifikationsmerkmal.de
  • via Telefon unter 0228/406-1240, nach Angabe auf deren Homepage Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • oder per Brief an: Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn

Kosten

9 €


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Zuständige Einrichtungen

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